Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 224

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Untragbar ist der Umstand, dass der Steuerzahler für Genesungskosten von in Haft befindlichen Personen aufzukommen hat. Die Möglichkeit einer geringfügigen Be­schäftigung umfasst bereits eine Unfall- und Krankenversicherung, welche zu einer Entlastung des Steuerzahlers führt.

Eine Besserstellung von Häftlingen gegenüber den Leistungen der Sozialver­siche­rungsträger erscheint nicht nachvollziehbar, sodass eine Änderung dringend erfor­derlich ist. – Danke. (Ruf bei der SPÖ: Bitte sehr!)

20.07

20.07.45

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich erkenne keinen Wunsch der Berichterstatter auf ein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1467 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein klares Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, in 1550 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher sogleich über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1550 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abän­derungsantrages der Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Computer­tomo­gra­fie(CT)- oder Magnetresonanztomografie(MRT)-Untersuchungen für Sozialversicherte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1551 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


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