Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 223

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Man muss sich diese Grundsatzfragen stellen und diesbezüglich endlich einmal zum Kern vordringen, um eine wirkliche Neuerung zustande zu bringen. – Ich danke schön.

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.04.05

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Minister, ja, ich möchte Ihnen Ihr Bestreben nicht abstreiten, bezüglich dessen, was Sie sagen und was Sie in der letzten Sitzung gesagt haben, was die MRI- und die CT-Unter­suchungen betrifft. Es ist kein leichter Weg, das steht außer Frage, aber die Bemü­hungen sind vorhanden, und wir setzen natürlich die Hoffnungen in Sie, und ich bedanke mich im Voraus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme auch Stellung zu TOP 19 betref­fend die Finanzierung des Gesundheitswesens aus einem Topf. Dieser Entschließungs­antrag hat schon etwas Wahres an sich.

Das österreichische Gesundheitswesen ist total zersplittert und teilweise schwer krank. Das Gesundheitswesen müsste dringend behandelt werden. Für den ambulanten Bereich ist großteils und grundsätzlich die Sozialversicherung zuständig – das hat Kollege Dr. Franz bereits angesprochen –, für den stationären Bereich sind es die Bundesländer, und da wird der Ball zwischen den einzelnen Sektoren immer hin- und hergespielt.

Es ist aber auch bemerkenswert, dass in Österreich nicht medizinische Kriterien ent­scheiden, wo die Behandlung erfolgt, sondern die komplexe, für Patienten meist un­durch­­schaubare und nicht nachvollziehbare Finanzierungsstruktur des Gesundheits­systems. Besonders chronisch kranke Menschen leiden an diesem Kompetenzdschungel.

Solange es für die Sozialversicherung ein Vorteil ist, die Behandlungskosten dem Land zu übertragen und umgekehrt, wird es keine Besserung geben. Man sollte auch nicht vergessen, dass das Problem auch vom Rechnungshof schon aufgezeigt worden ist. Wir brauchen in Österreich eine Kompetenzbereinigung im Gesundheitswesen, das wäre dringend notwendig. – Danke schön.

20.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.06.10

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Gesetzliche Krankenversicherung für Insassen von Haftanstalten: Bereits mehrfach wurden Krankenhausaufenthalte von Häftlingen vom Rechnungshof dahin gehend kritisiert, dass durch das Justizministerium die Behandlungskosten laut Privatversichertentarifen an Krankenanstalten refundiert wurden beziehungsweise werden. Dieses Faktum ist als Missstand zu bezeichnen, dessen Abschaffung dringend erforderlich ist.

Von Bedeutung für eine Bemessung von Refundierungen sind geleistete Beiträge in der Höhe von über 80 Millionen € bei gleichbleibenden Zahlen an Insassen bezie­hungsweise Krankenhausaufenthalten im Jahre 2015. Aus den bekannten Zahlen ist abzuleiten, dass es dringend erforderlich ist, arbeitende Häftlinge in die Sozialver­sicherung einzubinden.

 


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