Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 274

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23.02.40

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! (Abg. Krainer: Grundbegriffe der Buchhaltung!) Angesichts der fortge­schrittenen Zeit will ich einige grundsätzliche Bemerkungen machen und möchte sagen, dass sich der Rechnungshof um wichtige Fragen kümmert, wie diese Debatte eben zeigt, um Verkehrs- und Infrastrukturprojekte, um große Projekte. Wir bleiben dabei, und werden auch weiterhin auf große Infrastrukturprojekte achten, darauf, dass hinsichtlich der Finanzierung Kontrolle und Transparenz herrschen.

Es war gerade heute der dänische Rechnungshof beim österreichischen Rechnungs­hof mit Vertreterinnen und Vertretern der Staatsrevisoren zu Besuch. Sie haben sich für unsere Prüfberichte interessiert, für das, was der österreichische Rechnungshof im gesamten Infrastruktur- und Verkehrsbereich gemacht hat. Ich sehe das als Auszeich­nung unserer Arbeit.

Ich will auch etwas Positives sagen: Positiv will ich hervorheben, dass es im Aus­schuss grundsätzlich große Umsetzungsbereitschaft gegeben hat. Wir werden natür­lich nachschauen, ob es dann wirklich zu dieser Umsetzung kommt.

Was sind die zentralen Punkte und die zentralen Herausforderungen, die wir quer über alle drei Prüfberichte, die wir hier jetzt behandeln, gesehen haben? – Es geht um richtige vertragliche Grundlagen, um aktuelle und umfassende Grundlagen. Es geht eben um die Fragen von Finanzierung, Kostentragung und Transparenz. Und es geht um eine zeitgemäße Koordinierung und eine funktionierende Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften, denn Verkehrspolitik kann man nicht auf Landesgrenzen beschränken. Wie wir beim Verkehrsverbund sehen, ist es wichtig, dass es eine Ab­stimmung zwischen den Gebietskörperschaften über die Grenzen hinweg gibt, damit der Kunde zu einheitlichen Tarifen kommt, und damit es dann ein einheitliches Management gibt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Was das Thema U-Bahn betrifft, haben wir kritisiert, dass dem eine Artikel-15a-Ver­einbarung aus dem Jahr 1979 zugrunde gelegen ist und diese seither für die unter­schiedlichen Ausbauphasen über privatrechtliche Vereinbarungen tradiert wurde. Auch die Mitfinanzierung einer etwaigen fünften Ausbauphase wurde in einem Side Letter bereits präjudiziert.

Wir haben das vom Detaillierungsgrad her als mangelhaft angesehen, und wir haben kritisiert, dass es wegen der mangelnden vertraglichen Grundlagen nicht möglich war, eine richtige Mittelverwendung und Kostenzuordnung zu garantieren. Es fehlte bei­spiels­weise eine klare Unterscheidung zwischen Neubau- und Sanierungsinvestitionen. Der Herr Bundesminister hat das eingesehen und hat die zeitnahe Schaffung einer Regelung, einer einwandfreien rechtlichen Grundlage für die nächste Ausbauphase zugesichert.

Beim Verkehrsverbund Ostregion haben wir es ebenfalls mit veralteten Vertrags­grundlagen zu tun, und die Umsetzung der Tarifreform hat ja sehr lange gedauert, in Summe acht Jahre. Jetzt, mit Umsetzung dieser Tarifreform steht einem neuen Grund- und Finanzierungsvertrag aus Sicht des Rechnungshofes nichts mehr im Wege, und das wäre rasch zu finalisieren.

Infrastrukturprojekte interessieren den Rechnungshof, weil sie kostenintensiv sind. Ich darf noch einmal daran erinnern: Die Gesamterrichtungskosten der vierten Ausbau­phase der Wiener U-Bahn betragen insgesamt 1,8 Milliarden €, die Kosten für den Bau des Brennerbasistunnels mit Preisbasis 1. Jänner 2013 werden mit rund 8,661 Milliar­den € beziffert.

 


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