Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 120

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Menschen ausnutzen und anziehen, den Riegel vorschieben, und wir hätten die Prob­leme außerhalb Europas gelöst, denn – wie ich schon am Anfang gesagt habe – es funktioniert bei uns nicht, die EU-Außengrenze zu sichern. Das wäre notwendig.

Mit solchen Maßnahmen könnten wir Schritte setzen, die human sind, die vernünftig sind, mit denen wir viele Menschen vor dem Ertrinken retten. Da könnte man viel Gutes tun und das Steuergeld viel, viel vernünftiger einsetzen, als es unsere Regierung und die EU derzeit tun. Ich glaube, das wäre der richtige Schritt. Ich fordere Sie auf: Stimmen Sie diesem Antrag zu, dann tun Sie etwas Gutes für den österreichischen Steuerzahler! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Lugar, Hagen, Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Einrichtung von UNO-Schutzzonen in Krisenregionen“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1 – EU-Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit b der Geschäftsordnung des Nationalrates

Die derzeit noch immer ungelöste Flüchtlingsproblematik überfordert bereits jetzt die Kräfte der europäischen Staaten und hat die Sozialsysteme an den Rand der Unfinanzierbarkeit gebracht. Die noch immer praktizierte Vermengung von tatsächlich vor Verfolgung Schutzsuchenden und jenen, die auf der Suche nach Verbesserung ihres Lebensstandards nach Europa kommen, zu einer einzigen, anonymen Masse an Flüchtlingen schadet allen Betroffenen.

Um diese Problematik wirksam und nachhaltig zu lösen, wird die Errichtung von Schutzzonen in den Krisenregionen und Herkunftsländern der Flüchtlinge unum­gänglich sein. Diese Schutzzonen müssen unter dem Mandat der UNO auf inter­nationaler Ebene geführt werden und den Flüchtenden die Möglichkeit geben, ihren rechtlichen Status klären zu lassen, um den Antritt einer lebensgefährlichen Reise unter illegalen Voraus­setzungen a priori obsolet zu machen. Bei in den Schutzzonen eingerichteten Behör­denvertretungen der potentiellen Zielländer werden Flüchtlinge ohne Gefahr und ohne dem unverhältnismäßig hohen Einsatz von finanziellen Mitteln dann gegebenenfalls in den Zielländern um Asyl ansuchen. Die Verfahren werden von den Asylsuchenden in den Schutzzonen abgewartet, die rechtlich korrekte Abwicklung garantiert dem mit positiven Bescheid ausgestatteten Asylsuchenden beim Eintreffen im Zielland einen legalen Status. Damit wird auch ein wirksamer Schritt gegen die Schlepperkriminalität getan, da lebensgefährliche und teure Beförderungen nach Europa unnötig werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, umgehend Initiativen auf inter­na-


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