Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 159

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opfer: Auch ich darf mich zuerst ganz herzlich dafür bedanken, dass es überhaupt möglich war, ein solches Ergebnis zu erzielen. Herzlichen Dank dafür von den betrof­fenen Personen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Misshandelte Heimkinder erhalten ab Juli eine monatliche Rentenleistung von 300 €. Wer in einer Einrichtung des Bundes, der Länder oder der Kirche misshandelt oder missbraucht wurde und dafür eine Ent­schä­digungsleistung von Heimträgern erhalten hat, bekommt mit Pensionsantritt diese zusätzliche Leistung von 300 € pro Monat – ein richtiger, notwendiger und mensch­licher Schritt.

Ausgegangen wird, wie wir heute schon gehört haben, von circa 7 000 Fällen. Man muss aber auch ergänzen – ich glaube, Kollegin Dietrich hat es angesprochen –, dass Leid und Schmerz niemals abgegolten werden können, auch nicht finanziell. Was diese Menschen durchmachen mussten, ist unbeschreiblich. Wenn man sich vorstellt: ein Kind in einem Heim, in der damaligen Zeit, keine Hilfe! Man kann sich gar nicht vor­stellen, welch schreckliches Schicksal diese Menschen, Jugendliche, Kinder, erleben mussten!

Man muss sich auch vorstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich glaube, irgendjemand hat es vorhin angesprochen –: Ein Kind, ein Jugendlicher baut in einem Heim, weil es beziehungsweise er keine Eltern, keine Betreuung hat, zu jemandem eine Verbindung auf und wird dann missbraucht – das ist einfach menschenunwürdig und abscheulich! Das gehört dringend entsprechend bestraft. Leider leben die Per­sonen, die Leid zugefügt haben, zum Teil nicht mehr.

Ich glaube, dass diese 300 € pro Monat nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Gott bewahre jeden Menschen vor einem solchen Schicksal! – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

15.23

15.23.57

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1525 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Steinhauser, Mag. Loacker, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Da der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbe­stim­mungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäfts­ordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Steinhauser, Mag. Loacker, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

 


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