opfer: Auch ich darf mich zuerst ganz herzlich dafür bedanken, dass es überhaupt möglich war, ein solches Ergebnis zu erzielen. Herzlichen Dank dafür von den betroffenen Personen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Misshandelte Heimkinder erhalten ab Juli eine monatliche Rentenleistung von 300 €. Wer in einer Einrichtung des Bundes, der Länder oder der Kirche misshandelt oder missbraucht wurde und dafür eine Entschädigungsleistung von Heimträgern erhalten hat, bekommt mit Pensionsantritt diese zusätzliche Leistung von 300 € pro Monat – ein richtiger, notwendiger und menschlicher Schritt.
Ausgegangen wird, wie wir heute schon gehört haben, von circa 7 000 Fällen. Man muss aber auch ergänzen – ich glaube, Kollegin Dietrich hat es angesprochen –, dass Leid und Schmerz niemals abgegolten werden können, auch nicht finanziell. Was diese Menschen durchmachen mussten, ist unbeschreiblich. Wenn man sich vorstellt: ein Kind in einem Heim, in der damaligen Zeit, keine Hilfe! Man kann sich gar nicht vorstellen, welch schreckliches Schicksal diese Menschen, Jugendliche, Kinder, erleben mussten!
Man muss sich auch vorstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich glaube, irgendjemand hat es vorhin angesprochen –: Ein Kind, ein Jugendlicher baut in einem Heim, weil es beziehungsweise er keine Eltern, keine Betreuung hat, zu jemandem eine Verbindung auf und wird dann missbraucht – das ist einfach menschenunwürdig und abscheulich! Das gehört dringend entsprechend bestraft. Leider leben die Personen, die Leid zugefügt haben, zum Teil nicht mehr.
Ich glaube, dass diese 300 € pro Monat nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Gott bewahre jeden Menschen vor einem solchen Schicksal! – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
15.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1525 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Steinhauser, Mag. Loacker, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Steinhauser, Mag. Loacker, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.
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