Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 175

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wortung verbunden sind. Das heißt: Wenn wir hier im Hohen Haus ständig Büro­kratieabbau fordern, sagen, dass das alles überbordend und ein bürokratischer Wahnsinn ist, dann sollten wir uns auch überlegen, welchen bürokratischen Aufwand wir mit unseren Anfragen erzeugen. Deshalb gilt es, neben der Kritik, die über den Umgang mit der Beantwortung geäußert wurde, vielleicht auch die Kritik an sich selbst zu richten und zu fragen, ob die Anfragen, die gestellt werden, vielleicht nicht manch­mal auch etwas umfassend sind und manchmal nur dazu geeignet, Bürokratie zu erzeugen. Denn wie gesagt: Wenn man Rechte hat, sollte man damit auch wirklich gezielt umgehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.06


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


16.06.50

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Für uns ist die Differenzierung zwischen Asylwerbern und Asylberechtigten absolut wichtig, denn wenn wir einen Asylwerber einem Asylberechtigten gleichstellen, dann frage ich mich, wofür wir die aufwendigen Asylverfahren brauchen. Dann heißt das: Kommt alle herein, der Arbeitsmarkt ist offen, der Zugang zum Sozialtopf ist offen – und das alles ohne Beschränkungen! (Beifall beim Team Stronach.)

Das ist uns ganz besonders wichtig und daher werden wir den Antrag des Kollegen Loacker nicht unterstützen, der für einen Asylwerber nach neunmonatigem Aufenthalt automatisch den Zugang zum Arbeitsmarkt wünscht. Wir haben da einen anderen Zugang. Erstens einmal darf ein Asylverfahren gar nicht neun Monate dauern. Das muss rasch und flott abgewickelt werden. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren, wie ist es möglich, dass man in der Schweiz ein 48-Stunden-Schnellverfahren hat und in Österreich neun Monate, zwölf Monate und noch länger herumdoktert? Auch das hat System. Ich denke, da verdienen ein paar ganz gut daran und wollen gar nicht, dass das Ganze schneller geht. (Beifall beim Team Stronach.)

Auch beim Arbeitsmarktintegrationsgesetz – das wir heute nicht verhandeln – gibt es schon wieder eine unscharfe Abgrenzung. Auch da will man das Ganze schon wieder miteinander vermengen, da man Entscheidungen nicht abwarten will, da man Gesetze, die man sich selbst gegeben hat, nicht durchziehen will. Man will das Ganze einfach durchwinken, mit möglichst wenig Aufsehen, sodass möglichst viele hereinkommen.

Ich sage Ihnen, dass auch das, was 2015 passiert ist, absolut unverantwortlich ist. Der AMS-Chef hat gemeint, es sei reine Utopie, wenn wir glaubten, dass die Integration so rasch erfolgen wird und dass wir jene, die zu uns gekommen sind, so rasch in den Arbeitsmarkt integrieren können. Wir haben ja gesehen, welches Ausbildungsniveau Zuwanderer – sage ich jetzt – zum Teil haben, und eine schlechte Ausbildung heute bedeutet Arbeitslosigkeit morgen. Industrie 4.0 sagt uns, dass eine geringe Qualifi­kation in Zukunft ein Problem sein wird, und auch an dieser Tatsache dürfen wir nicht vorbeisehen.

Meine geschätzten Damen und Herren, ein Punkt, auf den ich auch noch eingehen möchte, ist das EuGH-Urteil in Bezug auf Hartz IV: 2010 ist eine 25-jährige Rumänin, Elisabeta Dano, gemeinsam mit ihrem fünfjährigen Sohn nach Deutschland aus­gewandert. Sie ist nach Leipzig zu ihrer Schwester gezogen und hat dort um Hartz IV angesucht. Das wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie sich nie ernsthaft darum bemüht habe, einen Job zu erhalten, schlechte Sprachkenntnisse habe, es


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