Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 185

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Das erklärt ganz klar, dass wir natürlich die Pflicht zur Nächstenliebe haben, sowohl als Christen als auch als Menschen, das ist klar. Wir haben aber auch das Recht und sogar die Pflicht, auszuwählen, wem wir helfen, wen wir ins Land hereinlassen, wem wir eine Arbeitsberechtigung geben, wer bei uns Asyl bekommt und wer in Österreich bleiben soll. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schenk.)

Als Erstes sind wir den Nächsten in Österreich verpflichtet und sonst niemandem. Alles andere leitet sich aus diesem Gebot und aus diesem Gesetz ab. (Abg. Königsberger-Ludwig: Die Würde des Menschen ist unantastbar! Das ist ja unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Da können Sie mit den Menschenrechten oder mit sonst irgendwelchen positivistischen Rechtsausdrücken kommen, es geht darum, welches Recht hier prinzipiell am Platze Österreich herrscht, und das ist das Naturrecht der Nation und das Naturrecht des österreichischen Staatsbürgers. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist das Faktum, das auch die Bürger mit ihrem Hausverstand, ohne dass sie Rechtsgelehrte sein müssen, so sehen.

Wir brauchen nicht zu glauben, dass wir hier mit irgendwelchen künstlichen Konstruk­ten betreffend Asylwerber und Arbeitsplatzschaffung für diese et cetera das Naturrecht, das Grundrecht und die Nächstenliebe overrulen können. Das geht nicht. (Zwischen­rufe bei den NEOS.) Sie brauchen ja nur nachzulesen, Sie brauchen ja nur mit den Leuten zu reden. Der Hausverstand des Bürgers wird es Ihnen bei den nächsten Wahlen zeigen, denn dann sind Sie nämlich abgewählt, wenn Sie mit Ihrer Philosophie so weitertun. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Königsberger-Ludwig: Das ist unglaublich! Man muss nicht alles glauben, was ...!)

16.46

16.46.45

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in 1602 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und Artikel 2 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

 


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