Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 184

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anhaltend hohen Arbeitslosenzahl geprägt ist. In einem befremdenden Antrag der NEOS wird auf die Erfüllung der EU-Richtlinie 2013/33/EU verwiesen, wonach Asyl­werber innerhalb von neun Monaten nach Stellung des Antrags auf internationalen Schutz einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen.

Die Einbringung dieses Antrages erfolgte zu einem Zeitpunkt, als sich für Österreich die Problematik der Flüchtlingswelle nicht in diesem Ausmaß abgezeichnet hat. Mittler­weile muss jedoch von einer Massenzuwanderung von vordergründig Wirtschaftsflücht­lingen gesprochen werden. Asyl ist in keinem Fall ein Recht auf Dauer, sodass von einer langfristigen Beschäftigung Asylwerbender kein Rechtsanspruch abzuleiten ist.

Es entspricht den Tatsachen, dass für eine nachhaltige Integration neben ent­sprechender Bildung ein dauerhafter Arbeitsplatz einen entscheidenden Faktor dar­stellt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Asylwerber neben sprachlichen Proble­men weitreichende Ausbildungsdefizite aufweisen und somit erhebliche Arbeitsdefizite seitens allfälliger Dienstgeber zu bewältigen sind.

Die österreichische Bundesregierung hat zur Integration der Flüchtlinge bereits wesent­liche Maßnahmen gesetzt, welche allerdings durch einen Teil der Migranten nicht angenommen werden. Wenn nun von der EU Vorgaben zu einer Beschäftigungs­ver­pflichtung seitens der heimischen Wirtschaft eingefordert werden, ist auf das anhal­tende Versagen der Europäischen Union in Bezug auf das Flüchtlingsproblem im Allgemeinen zu verweisen.

Wird nun seitens sozialdemokratischer Gewerkschafter davon ausgegangen, dass ohne festes Arbeitsverhältnis Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden, so sind diese Gewerkschafter daran zu erinnern, dass sie primär die Interessen heimischer Arbeitnehmer zu vertreten und zu schützen haben.

Entsprechend dem Motto: Österreich zuerst!, ist diesem Antrag daher nicht zuzu­stim­men. – Danke.

16.44


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


16.44.08

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf den Antrag des geschätzten Kollegen Loacker hinsichtlich der Arbeitsbewilligung für Asylwerber. Da geht es auch um die sogenannte soziale Gerechtigkeit, um Menschlichkeit und um Zuwendung. Es geht aber immer auch um ein ganz wichtiges Thema, das den Christen in diesem Lande ständig um die Ohren gehauen wird, nämlich um die Nächstenliebe. Es sind speziell die Linken immer Spezialisten, uns Christen zu erklären, wie Nächstenliebe zu funk­tionieren hat, nämlich dass sie angeblich uneingeschränkt gelte und auf der ganzen Welt gleichmäßig sei und jeder mit Nächstenliebe zu begrüßen sei. – Das stimmt definitiv nicht!

Ich darf dazu einen berühmten Wiener Theologen, Moraltheologen, zitieren, nämlich Professor Prälat Hörmann, der auch das „Lexikon der christlichen Moral“ heraus­gegeben hat; es lohnt sich, darin nachzulesen.

Er hat folgendes Zitat zur Nächstenliebe verfasst: „So bleibt ihm“ – dem Menschen – „nichts anderes übrig, als für [...] die Nächstenliebe eine kluge Auswahl zu treffen, etwa nach“ seiner Verbundenheit, nach dem Rang der Werte – wohlgemerkt, nach dem Rang der Werte! –, nach der Größe der Not. Wenn jemand in Not ist, drängt es den Helfer zu Hilfe für den, der ihm am nächsten verbunden ist. – Zitatende.

 


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