Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 183

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Der zweite Punkt, den ich noch hervorheben möchte, ist der folgende: In der Um­setzung der ICT-Richtlinie schreiben Sie vor, dass der Sozialminister ermächtigt ist, die Zahl der unternehmensinternen Transfers von Mitarbeitern zu beschränken. Als jemand, der in einem internationalen Unternehmen tätig ist, ist es für mich nicht nachvollziehbar, weshalb das so restriktiv und meiner Meinung nach planwirtschaftlich angelegt worden ist. Sie machen damit den Standort für internationale Unternehmen – neben den hohen Steuern – noch unattraktiver. Es wird internationale Unternehmen davon abhalten, hier zu investieren, denn wenn sie keine Sicherheit haben, dass man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Österreich schicken kann, falls es notwendig ist, werden keine HR Departments, keine Strategy Departments und sicher keine CEOs ihr Sign-off dafür geben, hier zu investieren.

Ich glaube, dass ich zusammenfassend sagen kann: Jobs werden wir so nicht schaffen. Ich würde mich sehr freuen – und würde es mir wünschen –, wenn diese Novelle noch einmal überarbeitet werden könnte. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.39


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


16.39.18

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Der Herr Minister ist gerade im Gespräch. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesord­nungspunkte 3 bis 7 betreffen alle Arbeit und Soziales. Das Thema Rot-Weiß-Rot-Karte habe ich mir genau angesehen. Der Zugang für Hochqualifizierte zum öster­reichi­schen Arbeitsmarkt soll mehr geregelt oder optimiert werden. Es soll einige Erleichterungen für ausländische Studierende geben.

Zu den Neuerungen zählt auch die Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte von zwölf auf 24 Monate. Erst nach dieser Zeitspanne erhält der beziehungsweise die Beschäftigte eine sogenannte Rot-Weiß-Rot-Karte plus für unbeschränkten Zugang zum Arbeits­markt.

Geschraubt wird auch an den Kriterien für Fachkräfte in Mangelberufen. Berufs­erfah­rung und Sprachkompetenz sollen aufgewertet werden. Saisonniers dürfen künftig grundsätzlich nur noch neun Monate pro Jahr in Österreich beschäftigt werden, da­von – wie bisher – maximal sechs Monate durchgehend. Wer schon einmal als Saison­kraft beschäftigt war, soll bevorzugt zugelassen werden. Aufgehoben werden müssen auch die Sonderregelungen für Erntehelfer. Diese werden ab 2019 nicht nur wie schon bisher kranken- und unfallversichert, sondern auch pensionsversichert – Herr Kollege, das weißt du ganz genau.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines möchte ich aber schon betonen – ich glaube, Herr Kollege Kickl hat das auch angesprochen –: Bei dieser Thematik wird einfach alles vermischt – Asyl, Flüchtlinge, Zuwanderung – und herauskommen sollen Facharbeiter. Auch Kollege Peter Wurm hat es angesprochen, das ist eine Entwick­lung, die nicht gelingen wird, vor allem aber wird die Schwierigkeit, das in Zukunft zu bewältigen, immer größer. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schenk.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


16.41.18

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Zum Thema Arbeitsmarktzugang für Asylwerber: Es ist als hinlänglich bekannt vorauszuschicken, dass der Arbeitsmarkt Österreichs von einer


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