Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 200

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Sozialpartner raus aus der Verfassung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Verankerung der Sozialpartner im Verfassungsrecht wieder rück­gängig macht.“

*****

2007 haben Sie das in den Verfassungsrang gehoben, weil Sie gewusst haben, Sie brauchen Artenschutz, weil dieser Dinosaurier in einer modernen Welt eigentlich aussterben sollte. Der Verfassungsrang gehört daher weg. Wir haben diesbezüglich auch schon Initiativanträge eingebracht. Wir bleiben da dran, im Sinne der Freiheit und der Chancen für die Menschen: Weg mit diesem Zwang! (Beifall bei den NEOS.)

17.38


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Klubobmann Strolz eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sozialpartner raus aus der Verfassung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1982/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes-gesetz, mit dem das Bundes-gesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz 1992 - AKG) geändert wird (1606 d.B.) – TOP 10

Mit dem ersten Bundesverfassungsbereinigungsgesetz wurden im Dezember 2007 die Kammern und die aus ihnen zusammengesetzte Sozialpartnerschaft von den parlamentarischen Angehörigen des untergehenden rot-schwarzen Machtkartells in den Verfassungsrang gehoben.

Die Hintergründe dieser Entscheidung von ÖVP und SPÖ liegen auf der Hand: die schwindende Bedeutung der Sozialpartnerschaft und die damit verbundene Legitima­tionskrise hätten möglicherweise zu einer allgemeinen Diskussion über die Notwen­digkeit der Sozialpartner geführt. Ein Zurückdrängen der Macht der auf Zwangsmit­gliedschaft basierenden Interessensvertretungen würde allerdings gleichzeitig einen direkten Machtverlust der beiden Traditionsparteien bedeuten. Statt über mögliche zukunftsweisende Reformen des aus der Zeit gefallenen Modells der Sozialpart­nerschaft nachzudenken, wurde der institutionalisierte Reformunwille - ohne Anspruch auf eine Anpassung an geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen - in der Bundesverfassung verankert; ein Musterbeispiel falschverstandener österreichischer Nostalgie und des zu hoch gehaltenen Strukturkonservativismus.

Schon bei der Beschlussfassung zeigten sich namhafte Verfassungsexperten verwun­dert über das Vorgehen von SPÖ und ÖVP. Als „völlig überflüssig“ bezeichnete etwa der renommierte Verfassungsjurist Heinz Mayer die Verankerung der Sozialpartner in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite