Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 205

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Dritte Lesung: Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit auch in dritter Lesung beschlossen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1605 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist die Zustimmung seitens der Mehrheit, somit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1606 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist die Zustimmung seitens der Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend: Sozialpartner raus aus der Verfassung.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1607 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.

17.50.0212. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1478 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit (1604 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Somit kommen wir zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Es gibt keine mündliche Berichterstattung.

Erste und einzige Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


17.50.16

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion lehnt das zur Debatte stehende Abkommen ab, und das darf ich kurz begründen: In diesem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien geht es um soziale Sicherheit. Für wen soll diese soziale Sicherheit gelten? – Es geht laut Gesetzes­materialien um Personen, die ihr Erwerbsleben in der Republik Österreich und der Republik Albanien zurückgelegt haben oder sich vorübergehend im anderen Staat aufhalten oder dort wohnen.

Schauen wir uns daher den Vertragsstaat Albanien genauer an: Im Juni 2014 wurde Albanien der EU-Kandidatenstatus verliehen, im Gegenzug dafür, dass die von der EU geforderte Justizreform durchgeführt wird. Im Fortschrittsbericht der Kommission vom November 2016 wurde die Aufnahme von Verhandlungen empfohlen. Es herrscht in Albanien aber nach wie vor, trotz der Justizreform, ein großes Defizit an Rechts­staat­lichkeit, was auch ausländische Investoren, die in Albanien tätig sein wollen, immer wieder erfahren müssen.

Auch laut dem EU-Korruptionsbekämpfungsbericht wurden wenige Fortschritte erzielt. Albanien kämpft noch immer mit den Altlasten aus der Zeit des Kommunismus. Leider hat sich Albanien zum größten Hanfproduzenten Europas entwickelt, das ist auch ein fruchtbarer Boden für organisierte Kriminalität. Die Arbeitslosenquote betrug schon im Jahr 2014 18 Prozent, die Jugendarbeitslosenquote – mit steigender Tendenz – 30 Pro­zent. Die Wirtschaft krankt seit der Wirtschaftskrise, und dadurch ist natürlich das Auswandern nach Deutschland und nach Österreich viel attraktiver geworden. Die


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