Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 211

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mons­tration auf andere losgehen oder ausländische Wahlkämpfe bei uns durchgeführt werden.

Wir als ÖVP wollen weitergehende Regelungen, auch das wurde angesprochen. Wir wollen eine Ausweitung der Anzeigepflicht auf 72 Stunden. Wir brauchen wesentliche Maßnahmen, um sicherzustellen, dass es nicht zu unverhältnismäßigen Beeinträch­tigungen Dritter – etwa von Geschäftsleuten oder von öffentlichen Einrichtungen – kommt, und um spezielle Schutzzonen entsprechend vorzusehen. Auch die Haftungen und die Pflichten des Versammlungsleiters gehören genauer umschrieben, und die ÖVP wird sich dafür einsetzen. (Abg. Steinhauser: Das bringt aber nichts!)

Der Herr Bundesminister hat eine Enquete angekündigt, und mit dem heutigen Be­schluss setzen wir erstmals wichtige Maßnahmen um. Dem wollen wir weitere folgen lassen. Dann können Sie zeigen, ob Sie dem zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.06


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


18.07.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung ist mit einer Gesetzesidee angetreten, die zum Inhalt hat, dass Wahlkampfveranstaltungen mit Erdoğan in Österreich nicht möglich sein sollen.

Herausgekommen ist ein Gesetz, mit dem Proteste gegen die Volksrepublik China oder gegen die Politik der Volksrepublik China hier in Wien verboten werden können. Das ist ein derartiges Gummigesetz! (Abg. Walter Rosenkranz: Richtig!) Das ist ein Gesetz, das einen Spielraum für derartig weitgehende Verbote von Versammlungen bietet, dass dies inakzeptabel ist und einen schweren Einschnitt in das Versamm­lungsrecht in Österreich darstellt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz: Ein Dollfuß-Paragraf! – Abg. Brosz: Da lacht der Innenminister!)

Aber der Reihe nach: Die Bundesregierung redet von Wahlkampfveranstaltungen. Das Wort Wahlkampfveranstaltung kommt im Gesetz gar nicht vor. (Abg. Walter Rosenkranz: Genau!) Es sind Versammlungen aller Art erfasst. Die Bundesregierung redet davon, dass es um Drittstaatsangehörige geht. Die Frage der Staatsbürgerschaft – unabhän­gig, wie man dazu steht – kommt gar nicht vor. Es spielt keine Rolle, ob ein Öster­reicher oder ein Drittstaatsangehöriger eine Versammlung anmeldet. Das ist irrelevant.

Es geht einzig und allein um Versammlungen, die der politischen Tätigkeit von Dritt­staatsangehörigen dienen. Was das ist, steht ganz klar in den Erläuterungen, nämlich alle Versammlungen, die drittstaatsbezogenen Hintergrund haben, das heißt, alle politischen Ereignisse, die irgendwo in einem Drittstaat stattfinden und hier zu einer Demonstration führen können. Das alles ist erfasst. Dieser Spielraum reicht von politischer Freiheit in China über die Frage der KurdInnenrechte bis zur Frage der politischen Betätigung in Saudi-Arabien. All das könnte nach diesem Gesetz erfasst werden, wenn es, und das ist die zweite Voraussetzung, den außenpolitischen Inter­essen Österreichs zuwiderläuft.

So, jetzt ist die Frage: Was sind die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich? (Abg. Neubauer: Wer legt sie fest?) Das wissen ja SPÖ und ÖVP selbst nicht immer, und sie widersprechen sich oft in dieser Frage. Fest steht jedoch einmal: Okay, es gibt außenpolitische Interessen und es geht nicht darum, dass diese außen­politischen Interessen gefährdet sind, nein, Inhalt der Versammlung muss nur eine andere Meinung sein. Das heißt, erstmals können Versammlungen untersagt werden, weil sie sich nicht mit der Regierungsmeinung decken. (Abg. Pirklhuber: Metternich-Gesetz!)

 


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