Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 213

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Wenn eine Demonstration angemeldet wird und aufgrund der Größe die Sicherheit nicht garantiert werden kann, wenn sie zeitlich zu knapp angemeldet wird, dann kann das zu einer Untersagung führen. Das ist der Grund dafür, dass jede Demonstration in Österreich, die eine gewisse Größe hat, in der Regel eine Woche oder zehn Tage vor­her angemeldet wird. Alle Demonstrationen, über die hier diskutiert wird, sind nicht 24 Stunden vorher angemeldet worden, sondern in der Regel sieben bis zehn Tage vorher. Maximal Kleinversammlungen werden sehr knapp davor angemeldet, schon aus Interesse des Anmelders, weil der ja will, dass seine Versammlung nicht verboten wird.

Was wird das Ergebnis sein? – Es kommt zu einer Ausdehnung der Frist, und, wie Kollege Hammer richtig sagt, Spontanversammlungen sind weiter zulässig. Das heißt, die Zahl der Spontanversammlungen wird steigen. Wird es für die Polizei einfacher, wenn dann im rechtsfreien Raum demonstriert wird? – Das ist ja absurd!

Nächster Punkt: Mindestabstand von 50 bis 150 Metern. – Schon jetzt hat die Polizei zu Recht einen Ermessensspielraum gehabt, aus Sicherheitsüberlegungen den Abstand festzulegen. Es ist manchmal auch notwendig, dass Demonstrationen getrennt geführt werden – zu Recht! –, nämlich dann, wenn die Gefahrensituation es verlangt.

Es gibt aber auch andere Beispiele: Die FPÖ hat gegen das Asylquartier in Erdberg demonstriert. Das haben wir nicht geteilt und viele andere auch nicht. Auf der anderen Straßenseite wurde gegen diesen Protest demonstriert. Das war kein Problem: Auf der einen Seite stand die FPÖ, auf der anderen Seite standen die Gegendemonstranten, es kam zu keinen Zwischenfällen – und es hat auch keine 50 Meter Abstand gebraucht! Das Einzige, was mit diesem Gesetz jetzt möglich gemacht wird, ist, dass man dort, wo eigentlich Demonstrationen friedlich nebeneinander koexistieren, einen Abstand schafft. Ansonsten nützt das nichts.

Es ist schlicht und einfach ein unausgegorener Gesetzesantrag, der mehr Schaden anrichtet, als er nützt. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Ich weiß nicht, ich werde mir überlegen, vielleicht sogar mit den NEOS, den Freiheitlichen und dem Team Stronach, wenn es Interesse gibt, den Weg zum Verfassungsgerichtshof zu suchen (Jawohl-Ruf und Bravoruf des Abg. Kogler), weil dieser Einschnitt in das Versammlungsrecht, egal von welcher politischen Seite man kommt, eigentlich nicht akzeptabel ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz – in Richtung SPÖ –: Der Kollege Jarolim liest jetzt gerade den Gesetzentwurf!)

18.14


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schabhüttl. – Bitte.

 


18.14.39

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Zuseherinnen und Zuseher hier und zu Hause an den Fernsehbildschirmen! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Eines möchte ich gleich vorweg einmal festhalten: Das Versammlungsrecht beziehungsweise das De­mons­trationsrecht ist für uns Sozialdemokraten ein sehr hohes Gut. Deshalb haben wir auch lange mit unserem Koalitionspartner verhandelt, haben eine Ausschussbegut­achtung gemacht. Diese Gesetzesnovelle mit den notwendigen Adaptierungen haben wir vorgelegt, um Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig hilfreiche Verände­rungen für die Behörden und unsere Polizei einzuführen, ohne das Versammlungsrecht einzuschränken.

Meine Vorredner von der Opposition haben sich leider, wie auch schon im Ausschuss, nicht sehr positiv über diese Gesetzesnovelle geäußert. (Abg. Neubauer: Wie könnten


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