Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 12

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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Danke für die Frage, Frau Abgeordnete! Der Verkehr ist einer der Hauptemittenten von CO2, das wissen wir alle, er ist bis jetzt auch viel zu wenig in die Pflicht genommen worden, wenn es darum geht, Beschränkungen vorzunehmen. Ich erinnere an die Diskussion über die Wegekostenrichtlinie, als die Mehrheit damals gemeint hat, CO2-Emissionen sollen nicht in die externen Kosten eingerechnet werden. Ich bin der festen Überzeugung, das muss geändert werden.

Wir brauchen auch Ziele einerseits für den Lastwagenverkehr, andererseits aber auch für den Pkw-Verkehr auf der Straße, deshalb haben wir, Kollege Rupprechter und ich, gemeinsam ein Elektromobilitätspaket auf den Weg gebracht, das sehr gut greift; das muss man auch einmal ganz offen sagen. Irgendwann wird es aber so weit sein, dass wir festlegen müssen, beispielsweise ab 2030 das Ziel zu haben, nur noch emis­sionsfreie Fahrzeuge zuzulassen. Das sind keine vagen, unverbindlichen Ziele. Ich glaube, darüber muss man ernsthaft diskutieren.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zur 3. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Eine der Geldquellen, die wir in der Republik für Forschung und Entwicklung verwenden, ist die österreichische Nationalstiftung. Im Unterschied zu direkt von der Bundesregierung gesteuerten Geldquellen gibt es dort die Situation, dass die Zinsen, also die Erträge, durch die derzeitige Zinssituation zurückgegangen sind.

Daher meine Frage:

298/M

„Wie wird sichergestellt, dass zusätzliche Mittel der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung für diese Zwecke bereitgestellt werden?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Die Nationalstiftung soll zunächst aus der neu gere­gelten Stabilitätsabgabe, der sogenannten Bankenmilliarde, insgesamt 100 Millio­nen € erhalten. Zur Umsetzung dieser Finanzierungsmaßnahme ist eine Änderung des FTE-Nationalstiftungsgesetzes erforderlich. Für die Ausarbeitung der Änderung dieses Gesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen zuständig. Nach meinem derzeitigen Informationsstand ist diese Ausarbeitung in Vorbereitung; ich gehe davon aus, dass diese Vorbereitung auch einmal in eine Finalisierung mündet.

Hinsichtlich des Arbeitsprogramms der Bundesregierung 2017/18 bedarf es für das dort genannte Vorhaben, eine gesetzliche Grundlage für die Dotierung der National­stiftung mit 100 Millionen € per annum für die nächsten drei Jahre aus dem Jubi­läums­fonds der Nationalbank zu schaffen, auch einer Änderung des Nationalstiftungs­gesetzes. Dazu sind noch Abklärungen auf europäischer Ebene erforderlich, diese Abklärungen unterliegen aber auch dem Bundesministerium für Finanzen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Wenn daher diese Mittel in Richtung BMVIT fließen, und zwar in den Technologieteil, wie wollen Sie dann auf der einen Seite den tatsächlichen Mittelfluss für Start-ups sicherstellen und auf der ande-


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