Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 30

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keinem Klub angehören, je 10 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Mi­nu­ten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, das auch mit einem Zeichen zu bekunden. – Das ist einstimmig angenommen.

10.14.581. Punkt

Erste Lesung: Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA“ (1608 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte, Herr Abge­ord­neter.

 


10.15.01

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Volksbegehren eines der erfolgreichsten war, nämlich an elfter Stelle aller Volksbegehren, die durchgeführt wurden, liegt. 563 000 Stimmen sind abgegeben worden, und das zeigt, dass hinsichtlich dieses Abkommens große Sorge innerhalb der Bevölkerung herrscht. Wir werden dieses Volksbegehren im Verfassungsausschuss behandeln und ihm auch die notwendige Aufmerksamkeit widmen. (Abg. Kickl: Was heißt das konkret?)

Es ist zunächst von der Geschäftsordnung folgender Rahmen vorgegeben: Wir müs­sen die Verhandlungen bis zum 26. Mai 2017 aufnehmen. Die Frist für die Bericht­erstattung ab diesem Zeitpunkt beträgt fünf Monate, das heißt, dass wir im Oktober diese Arbeit erledigt haben müssen. Es ist vorgesehen, zumindest vier Ausschusstage darauf zu verwenden, sodass wir für die Behandlung jedes Kapitels, das wir entscheiden, in Angriff zu nehmen, auch ausreichend Zeit haben.

Es werden die rechtliche Grundlage, die Frage der Standards, des Verbraucher­schutzes, der Handelshemmnisse, der Lebensmittelsicherheit, der Nachhaltigkeit, der öffentlichen Dienstleistungen geprüft. Jedes dieser Kapitel wird extra besprochen, natürlich auch die Themen Investitionsschutz und wirtschaftliche Folgenabschät­zun­gen.

Wir haben uns auch damit auseinanderzusetzen, dass das vorläufige Inkrafttreten des CETA-Abkommens ganz massiv eingeschränkt wurde, indem das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärt hat, dass jeder einzelne Mitgliedstaat für die gesamten 27 Staaten ein Veto einlegen kann; zumindest hat Deutschland das für sich in Anspruch genommen. Daher ist davon auszugehen, dass es auch für alle anderen Mitgliedstaaten anzuwenden ist.

Es ist natürlich auch eine ganz große und strittige Frage, auch unter Juristen, ob der Investitionsschutz, wie er vorgesehen ist, nicht eine Abkehr vom Justizmonopol des Staates ist. Das wird man auch sehr kritisch hinterfragen müssen. Wir werden uns mit all den kritischen Fragen, die in dieser Diskussion aufgetaucht sind, intensiv auseinan­dersetzen, und ich glaube, dass wir zu einer guten Lösung kommen werden.

Ich darf aber noch erwähnen, dass bei der Unterzeichnung des vorläufigen Inkraft­tretens vereinbart wurde, auch aufgrund eines ganz massiven Einwirkens Österreichs, dass noch einige Vorhaben ergänzt und weiter ausgeführt werden müssen. Ich darf diese in Erinnerung rufen: der multilaterale Investitionsgerichtshof, die Erstellung eines


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