Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 29

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B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzsta­bilisierungs­gesetz über die im 1. Quartal 2017 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 132 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Euro­päischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 1. Quartal 2017 (Vorlage 133 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 und § 60 Abs. 3 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) sowie über zugestimmte Vorbelastungen im 1. Quartal 2017 (Vorlage 134 BA)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz – SV-ZG (1613 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Koope­ration (Polizeikooperationsgesetz – PolKG) geändert wird (1612 d.B.)

Umweltausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Seveso III) (1615 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (1611 d.B.)

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3 sowie 4 bis 6 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäfts­ordnung wurde eine Tagesblockzeit von 3,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 47, FPÖ 44, Grüne 37 sowie NEOS und STRONACH je 19 Minuten. Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Dauer der Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die


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