Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 31

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Verhaltenskodex für Richter, die Erstellung eines Vergütungsschemas für Richter, ein objektives Auswahlverfahren für Richter, die regelmäßige Überprüfung der Pflichten gegenüber Investoren, die Verringerung der Prozesskosten und die Einführung eines Sanktionsmechanismus. Auch das wird Thema dieses Ausschusses sein, und ich selbst habe ganz kritische Anmerkungen zum Thema Investitionsschutz, und auch dieses Thema werden wir eindringlich behandeln.

Ganz herzlich möchte ich zum Abschluss auch die Initiatoren des Volksbegehrens bei uns auf der Galerie begrüßen und kann ihnen versprechen, dass wir dieses Thema mit der gebotenen Ernsthaftigkeit behandeln werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Das ist ja wohl das Mindeste! – Ruf bei der SPÖ: So stelle ich mir eine Erstrede vor! – Heiterkeit bei der SPÖ.)

10.19


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 


10.19.18

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh darüber, dass wir heute dieses Volksbegehren hier im Hohen Haus diskutieren, denn das gibt mir auch die Möglichkeit, Aufklä­rungsarbeit zu leisten.

Da ich leider nicht über die finanziellen Mittel eines riesigen Handelskonzerns, eines großen Medienhauses oder der linken NGOs verfüge, um groß angelegte Kampagnen zu starten und durchzuführen, nutze ich heute die Gelegenheit, um über Fakten zu berichten, denn der Informationsbedarf in der Bevölkerung – das hat mein Vorredner schon angeschnitten – ist groß, wenn selbst der Initiator des Volksbegehrens, SPÖ-Bürgermeister Thumpser, sagt, dass er nur acht Seiten von CETA gelesen hat.

Ich glaube schon, dass unsere Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, auch eine sachliche Information zu erhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Wenn der „Standard“ „USA holen TTIP aus dem Gefrierschrank“ titelt, sage ich: Allein mir fehlt der Glaube, gerade jetzt angesichts der Trump’schen Handelspolitik mit den Sonderzöllen für Kanada.

Darum möchte ich mich auch auf die Eckpunkte von CETA beschränken. Die jüngsten Studien – egal, ob vom Wifo oder von der JKU – bestätigen, dass CETA für Öster­reich, aber auch für die Europäische Union ein hervorragendes Abkommen ist.

Es enthält das right to regulate, also die Regulierungshoheit der Nationalstaaten. CETA untergräbt auch nicht das Vorsorgeprinzip. Das ist in Artikel 191 des Lissabon-Vertrages geregelt und kann durch einen völkerrechtlichen Vertrag nicht abgeschafft werden. Ganz im Gegenteil: CETA sieht sogar die Anwendung des Vorsorgeprinzips de facto vor. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Auch Kanada selbst wendet in vielen Fällen das Vorsorgeprinzip an.

Zu den öffentlichen Dienstleistungen: Die EU und Kanada bekräftigen und erkennen das Recht der Nationalstaaten zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen an, ob im Bereich Bildung, Gesundheit, Soziales, aber auch Daseinsvorsorge.

In CETA wurde erstmals ein Investitionsschutz neu angedacht, auch dank unseres Herrn Vizekanzlers, der sich sehr dafür eingesetzt hat. Die Regierung kann Gesetze ändern, auch wenn sie sich negativ auf die Gewinnerwartungen von Unternehmen auswirken.

 


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