Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 84

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richtlinie zu erfüllen, die Vignette 18 Tage vor Fahrtantritt online kaufen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Die andere Variante ist, sie gehen zur Vorverkaufsstelle. Ja, das gibt es weiterhin.

Jetzt frage ich mich: Wenn es ohnehin eine Vorverkaufsstelle gibt, wozu brauchen wir dann überhaupt noch die Klebevignette? – Wer nicht gerne online bucht, kann ja zur Vorverkaufsstelle gehen und gleich eine digitale Vignette statt einer Klebevignette kaufen. Also ich frage mich: Wozu diese Doppelgleisigkeit, weiterhin die Klebevignette und neu die digitale Vignette? Das wäre so, wie wenn wir weiterhin die Stempelmarken hätten, weil es ja so viel feiner für die haptischen Typen ist, sich, statt eine Gerichts­gebühr oder irgendetwas anderes, eine Pass-Antragsgebühr, zu bezahlen, wieder eine Stempelmarke zu kaufen und dann hinaufzupicken. Wir haben uns dafür entschieden, mit der Stempelmarke abzufahren, weil sie überholt ist. Daher würde ich auch sagen: Fahren wir doch mit der Klebevignette ab und machen alles digital! Die, die sich im Internet schwertun, können sie sich bei der Vorverkaufsstelle kaufen, und die anderen von zu Hause aus online.

Ein Spezialist für Mautsysteme in Österreich hat mir gesagt, es wäre leicht möglich gewesen, es, analog zu den ÖBB, so wie in Ungarn zu lösen, nämlich indem sich die­jenigen, die eine Vignette brauchen, im Besonderen eine Kurzzeitvignette – das sind 19 Millionen Leute pro Jahr! –, diese entweder bei der Vorverkaufsstelle oder, viel ein­facher, online kurz vor Fahrtantritt kaufen. Was spricht dagegen, Herr Minister? – Ich wünsche mir eine solche Lösung.

Ich kann nicht nachvollziehen, dass nur wegen dieser Rücktrittsrechte diese 18-Tage-Frist eingeführt wird, denn die ÖBB beweisen, dass es auch anders geht. Mir wurde gesagt, man kann das ÖBB-Beispiel bezüglich der Entwertung des Tickets auch auf die ASFINAG anwenden, wenn die ASFINAG ihre zahlreichen Kameras – es sind Hunderte, die im Straßennetz hängen, um die Lkws zu kontrollieren – aufrüstet, damit auch die Pkws unter dieses Kontrollsystem fallen.

Ich wünsche mir eine einfache, praktikable Lösung (Zwischenruf des Abg. Weninger), denn was bringt es, wenn wir wieder Millionen von Klebevignetten ausgeben müs­sen? – Das halte ich für eine unnötige Doppelgleisigkeit, Herr Minister. Versuchen wir doch im Laufe des kommenden Jahres, dieses System zu verbessern und das Ganze einfacher zu machen! Ich wünsche mir einfachere Lösungen als so etwas Kompli­ziertes, das wir da jetzt wieder haben.

Daher, Herr Minister, bitte, ich biete mich mit allen Experten, die mir zur Hand gehen, dafür an. (Beifall bei den Grünen.)

13.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.21.56

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Willi, ich wünsche mir auch leichte Lösungen. Manchmal gehen Wünsche eben nicht sofort in Erfüllung, das ist so wie im richtigen Leben. Ich will die Qualifikationen Ihres Spezialisten jetzt nicht beurteilen, aber ich möchte noch einmal versuchen, es zu erklären: Wir haben konsumenten­schutz­rechtliche Regelungen, die den Online-Ankauf von Produkten so regeln, dass es ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen gibt. Für diese Regelung gibt es Ausnahmen, und eine dieser Ausnahmen ist der Personenverkehr auf der Schiene – und das nützen die ÖBB. Die ASFINAG kann das nicht nützen, weil es diese Ausnahme für diese Vignet­ten nicht gibt. Das ist der Grund, warum es diese Frist gibt. Natürlich muss man jetzt


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