Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 83

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


13.14.28

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Zum Bundesstraßen-Mautgesetz: Mit gegenständlicher Regie­rungsvorlage soll das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert werden. Autobahnen sowie Schnellstraßen unterliegen sowohl für einspurige als auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen einer Pauschal­be­mautung.

Zur Begleichung der Maut, welche mit Klebevignetten an der Windschutzscheibe angebracht den Organen der ASFINAG nachgewiesen wird, bestehen derzeit unter­schiedliche Systeme hinsichtlich der Dauer. Da durch die Anbringung der Klebe­vignette lediglich ein Fahrzeug als nutzungsberechtigt ausgewiesen ist, stellt dies einen nicht unerheblichen Nachteil für Fahrzeughalter mit Wechselkennzeichen dar. Die bisher in Verwendung befindliche Klebevignette ist nicht kennzeichenbezogen. Mit der kraftschlüssigen Verbindung Vignette/Windschutzscheibe ist die Nutzung unterschied­licher Fahrzeuge in Person des Lenkers für lediglich ein Fahrzeug möglich.

Im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung erscheint es angebracht, das Maut­system auch digital anzubieten, wobei das digitale System kennzeichenbezogen anzu­wenden ist. Für die Nutzer von Wechselkennzeichen ergibt sich daraus eine lang geforderte Kostenersparnis.

Mit dem Kennzeichenbezug ist im digitalen System sichergestellt, dass mit einer Mautgebühr jeweils lediglich eines der dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge in den bemauteten Straßenverkehr eingebunden werden kann. Ein Missbrauch ist somit nicht möglich. Ein weiterer Vorteil einer digitalen Bemautung ist bei einem Fahr­zeugtausch mit Zulassung auf das bestehende Kennzeichen gegeben.

Mit Einführung des digitalen Mautsystems ist unter anderem der Datenschutz anzu­sprechen, wobei lediglich von einer erheblich eingegrenzten Möglichkeit der Daten­weitergabe auszugehen ist. Eine Weitergabe von Daten mit Bezug auf die Nutzung bemauteter Straßensysteme erscheint lediglich zur Nutzung von Leihwagen an dessen Nutzer sowie an die Exekutive möglich. Langfristig erprobt sind digitale Zusatzmauten auf Bundesautobahnen wie der Pyhrn Autobahn, der Tauern Autobahn und so weiter als Jahresmaut. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass neben dem Vignet­tensystem das digitale Mautsystem von der Mehrheit der mautpflichtigen Straßen­benutzer angenommen wird. – Danke.

13.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


13.17.30

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich erreichen möchte, dass wir zu einer besseren Lösung kommen, denn worunter ich in der Politik am meisten leide, sind suboptimale Lösungen. Da macht man etwas Neues, alle denken sich super, bärig, und dann schaut man es sich im Detail an und stellt fest, es ist wieder nicht so, wie man es sich erwartet hat. – Darunter leide ich entsetzlich.

Ich habe mich gefreut, dass es die digitale Vignette gibt, und jetzt haben wir aber eine Vorlage, die natürlich einige Vorteile dieser digitalen Vignette für alle ausrollt. So hat uns der Kollege Rädler erzählt, es gibt 24 Millionen Vignetten pro Jahr, davon 5 Mil­lio­nen Jahresvignetten. Da nehme ich an, dass da fast alle zur digitalen Vignette grei­fen werden. Aber 19 Millionen Kurzzeitvignetteninhaber müssten, um diese Verbraucher­-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite