Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 96

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.

 


14.02.20

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mich zu Tagesordnungspunkt 4 melden, es geht um den Initiativantrag der Regierungs­parteien zum Güterbeförderungsgesetz. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Klarstellungen, Ergänzungen, die das Gesetz in den wesentlichen Grundzügen nicht verändern, und deswegen werden wir diesen Antrag auch mittragen und unterstützen.

Ich möchte aber – das erscheint hier nur als Randthema – zu einem für uns sehr wichtigen Thema kommen, nämlich zur Klarstellung, dass die Finanzpolizei als Organ der Abgabenbehörde vor allem bei unerlaubter Kabotage tätig werden kann. Das neh­me ich hier als Anknüpfungspunkt, wir haben auch im Verkehrsausschuss darüber gesprochen.

Vielleicht eine kurze Rückblende: Unter Kabotage versteht man den grenzüberschrei­tenden Güterverkehr, hier im Wesentlichen mit Lkws, der innerhalb Europas deutlich eingeschränkt ist. Ein Unternehmen aus Portugal auf dem Weg nach Polen darf auf dem Rückweg maximal drei Aufträge innerhalb der Europäischen Union wahrnehmen. Danach muss es wiederum zurück zum Ursprungsland. Es gibt mittlerweile einige Mitgliedstaaten, die eine deutlich weiter gehende Regelung wollen, Mindestforderung vier, fünf, sechs weitere Aufträge oder gar keine Einschränkung.

Folgenden Verweis findet man betreffend den EU-Vorhabensbericht: „Zurückhaltender ist die Österreichische Position, was die Überarbeitung der Verordnungen über ein besseres Funktionieren des Marktes für den Kraftomnibusverkehr betrifft.“ – Ich komme dann auch gleich zur Kabotage. – „Grundsätzlich wird diese zwar positiv gesehen, doch sollte dabei keine Liberalisierung der Bestimmungen zur Kabotage­beförderung erfolgen, heißt es aus dem BMVIT.“

Das heißt, das BMVIT möchte weiterhin dafür Sorge tragen, dass Lkws, die von Por­tugal nach Polen und dann wieder zurück fahren, maximal drei Zwischenaufträge durchführen dürfen.

Was sind die Folgen davon? Die erste Folge ist ein erhöhter Verwaltungsaufwand, sowohl von staatlicher Seite – hier mache ich jetzt den Verweis auf den Initiativantrag, dass nämlich beispielsweise die Finanzpolizei als Abgabenbehörde bei unerlaubter Kabotage tätig werden muss –, aber auch für die Unternehmen, weil die natürlich auch extrem genau planen müssen, was in der Logistik ohnehin ein zentrales Thema ist, und Aufträge ablehnen müssen, weil es die Rechtslage derzeit einfach nicht erlaubt.

Ein zweiter wichtiger Punkt sind die Leerfahrten, das heißt, wir verursachen – das wird oft auch von den Grünen kritisiert – Lkws, die in die eine Richtung fahren, dann halt noch zwei, drei Aufträge haben, und dann vielleicht mehrere Tausend Kilometer tatsächlich von einem Ende zum anderen Ende der Union wieder zurückfahren. Das bedeutet erhöhte Kosten für das Unternehmen, das bedeutet – und das ist noch viel wichtiger in diesem konkreten Fall – für die Umwelt einen bedeutenden Schaden, weil innerhalb der Union einfach mehr Lkws benötigt werden, um die Zahl von Fahrten zu erledigen, die weniger auch erledigen könnten.

Ein dritter Punkt ist, dass es innerhalb der Union ein gleichberechtigter Wettbewerb wäre, wenn wir diese Einschränkungen reduzieren oder abschaffen würden. Das ist derzeit nicht der Fall. Diese Regelung gilt übrigens auch nur für derzeit 27 der


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