Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 97

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28 Staaten, für Kroatien gilt sie nämlich nicht. Die Frage, wie das mit Großbritannien weitergeht, ist natürlich eine offene.

Es würde – das ist ein weiterer wichtiger Punkt – die Europäische Union wettbewerbs­fähiger machen, denn wenn wir diese Regelungen im Binnenverhältnis leben, dass jeder Lkw maximal drei weitere Aufträge annehmen kann, bedeutet das natürlich nicht, dass das andere angrenzende Staaten wie zum Beispiel die Türkei oder Russland ebenfalls machen. Das heißt, unsere Unternehmen haben einfach in der Produktion und danach in der Auslieferung erhöhte Kosten, die den Export erschweren, die wir auch an den Konsumenten, die Konsumentin weitergeben müssen.

Ein weiterer Punkt – der wird wenig beachtet, weil er oft von einer arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Debatte überlagert ist – ist, dass es einen massiven Mangel an Lkw-Fahrern und seltener -Fahrerinnen gibt, welchen wir ebenfalls dadurch beheben könnten, dass wir dafür sorgen, dass die rechtliche Lage nicht mehr ein großes Maß an Leerfahrten erzwingt. Dann hätten wir ausreichend Fahrer und Fahrerinnen, der Umwelt wäre ein Dienst erwiesen und die Unternehmer hätten geringere Kosten.

Genau dieses Thema wird in der Europäischen Union vorangetrieben und genau dieses Thema wird derzeit von Österreich blockiert. Das alles fällt einem ein, wenn man dann liest, dass die Finanzpolizei das Organ sein soll, das sich um unerlaubte Kabotage kümmert, und genau das könnten wir hier im Hohen Haus auch ändern. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

14.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


14.07.16

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme Stellung zu TOP 5: „Abstellen von KFZ mit Wechselkennzeichen auf öffentlichem Grund“; ich glaube, dieser Ent­schließungsantrag ist von Herrn Kollegen Hafenecker.

Es stimmt, dass das Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne angebrachtes behördliches Kennzeichen auf öffentlichem Grund nach derzeitiger Gesetzeslage ausnahmslos verboten ist. Man kann schon um eine Ausnahmebewilligung bei der zuständigen Be­hörde ansuchen, die Chance, dass man eine solche Ausnahmebewilligung bekommt, ist aber leider sehr gering.

Ich kenne auch den Hintergrund des Gesetzgebers in der StVO: Es soll dadurch verhindert werden, dass alte Autos auf öffentlichen Plätzen oder Straßen entsorgt werden. Jeder von uns weiß, dass man den Besitzer eines Autos ohne Kennzeichen, wenn es zum Beispiel ein Wechselkennzeichen hat, schon auch ausfindig machen kann. Man sollte aber auch bedenken, dass Bürgerinnen und Bürgern, die keinen privaten Grund zur Verfügung haben, dadurch eigentlich der Zugang zu diesen Wechselkennzeichen verwehrt wird. Ich glaube, es wäre schon angebracht – Kollege Hafenecker hat es ja zuerst angesprochen –, dass man auch jenen Menschen, die keinen Grund zur Verfügung haben, diese Möglichkeit eines Wechselkennzeichens einräumt. Ich glaube, das wäre einfach eine Frage des Goodwill. Was der Herr Minister dazu sagt, werden wir sehen, aber wenn man will, würde man dieses umsetzen können. – Danke schön.

14.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


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