Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 185

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Institutionen, die nicht die direkten Adressaten eines Begutachtungsverfahrens sind, bei der Auswertung berücksichtigt werden. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Aspekt und auch ein Animo für viele Menschen, hier mitzutun.

Alle seriösen Stellungnahmen werden wie auch schon bisher auf der Website des Parlaments veröffentlicht und sind natürlich öffentlich einsehbar. Neu ist ebenfalls, dass, ähnlich wie bei Petitionen und bei Bürgerinitiativen, ab Herbst auch elektronisch mit einer Art Like-Button diese Anträge unterstützt werden können.

Meine Damen und Herren! Unterm Strich sind das alles begrüßenswerte und wichtige Schritte, die die Mitbestimmung und Beteiligung von Bürgern am politischen Prozess fördern, denn Sie alle wissen: Demokratie ist Diskussion! Und mit diesem Antrag tra­gen wir dazu bei, dass sich mehr Menschen in Österreich mit der Demokratie beschäftigen und auch aktiv daran teilhaben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.40


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

16.40.15

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann mich im Wesentlichen den Ausführungen aller Vorredner anschließen. Ich denke, es geht uns allen so, dass bei Gesprächen mit Bürgern, aber auch dann, wenn wir Schülergruppen et cetera hier im Parlament treffen, oftmals Fragen auf­tauchen wie: Wie entstehen in Wirklichkeit Gesetze? Wie läuft der Gesetzwerdungs­pro­zess ab? Wie kann man sich da einbringen? Wie werden Fachleute da einge­bunden? Und da liegt es an uns, darüber zu informieren, und wir versuchen auch zu vermitteln, wie das grundsätzlich funktioniert.

Ich glaube, wir alle sind uns darin einig, dass die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsprozesse sehr wesentlich ist und eine moderne Demo­kratie diese Bürgerbeteiligung auch braucht.

Bürgerbeteiligung und Bürgerrechte sind, glaube ich, ganz wesentlich. Wir schaffen aber auch Regelungen – das möchte ich an dieser Stelle nicht verhehlen –, wo möglicherweise die Instrumente – nicht des Gesetzwerdungsprozesses, sondern in der Anwendung von Gesetzen –, die Bürgerbeteiligung beziehungsweise die Rechtsmittel überschießend sind. Es sollte nicht so sein, dass bei wichtigen Infrastrukturprojekten wie zum Beispiel der dritten Flughafenpiste oder auch dem wichtigen Linzer Westring durch die Interessen Einzelner Rechtsmittel ergriffen und die Projekte lange verzögert beziehungsweise überhaupt verhindert werden können. Auch in solchen Fällen sollte die Politik bei aller Bürgereinbindung und allen Bürgerrechten verantwortlich ent­schei­den können.

Beim jetzigen Beschluss – das haben die Vorredner schon gesagt – geht es um die Einbindung im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu Regierungsentwürfen, um Crowdsourcing-Projekte, bei denen Experten eingebunden werden können; der Gesetzwerdungsprozess erfolgt in einem vierstufigen Prozess.

All das sind auch Ergebnisse unserer Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie in Österreich“. Ich glaube, das wäre ein erster wichtiger Schritt, den wir auch setzen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

16.41

16.41.55

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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