Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 244

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Gleichzeitig muss ich aber in diesem Zusammenhang festhalten, dass ausdrücklich auch Mehrfachförderungen möglich sind, und wenn Mehrfachförderungen zugelassen werden, so bedeutet das natürlich, dass dadurch erhebliche Mitnahmeeffekte ent­stehen. Das soll ja eigentlich ausgeschlossen werden, denn wenn wir schon fördern wollen, dann wollen wir gezielt fördern und nicht mit der Gießkanne. Förderung mit der Gießkanne ist Investitionspolitik von gestern! (Beifall bei den Grünen.)

Ein weiterer Punkt ist schließlich und endlich auch die Abwicklung, die extrem auf­wendig und bürokratisch erfolgt, und wenig Verständnis, Herr Finanzminister, habe ich eigentlich auch dafür, dass ausgerechnet die Buchhaltungsagentur diese Abwicklung durchführt. Woher hat die Buchhaltungsagentur das entsprechende Know-how? – In Wirklichkeit sehe ich das nicht.

In Summe handelt es sich hierbei um eine Umsetzung, die das alte Denken der Finanzausgleichspartner widerspiegelt. Das Denken in alten Kulturmustern, so meine ich, müsste endlich überwunden werden. Was wir brauchen, ist eine Investitionspolitik von morgen, die sich an geeigneten Kriterien orientiert. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.

 


19.39.37

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Ja, das Kommunalinvestitionsgesetz macht es den Gemeinden möglich, zusätzliche Projekte zu starten, und für mich ist es wirklich sehr verwun­derlich, dass man sich jetzt vonseiten der Grünen anschickt, das Gesetz auf verschie­densten Ebenen schlechtzureden. (Abg. Rossmann: Die Umsetzung, Frau Kollegin! Die Umsetzung, das habe ich ausdrücklich betont! Da haben Sie mir nicht zugehört! – Abg. Lichtenecker: Die Umsetzung!) – Doch, ich habe sehr wohl zugehört!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Bürgermeister, irgendeine Bürgermeisterin ein Projekt starten kann und keine Genehmigungen einholt. Alle Genehmigungen, die in anderen Bereich eingeholt werden müssen, müssen selbstverständlich auch bei dieser Förderung eingeholt werden. Daher meine ich, dass es ein gutes Gesetz ist, wenn man plötzlich Kindertageseinrichtungen, Seniorenbetreuung, sicherlich auch Gebäu­desanierung, Abfallentsorgung und so weiter machen kann, was man vorher nicht budgetiert hat und nicht budgetieren konnte, weil einfach die Finanzmittel nicht vorhanden waren. – Es ist einfach unnötig, dieses Gesetz hier schlechtzureden, auf welchem Weg und mit welchen Mitteln auch immer.

Ich als Kommunalsprecherin begrüße es sehr, dass diese Maßnahme gesetzt wird. Die Regierung weiß, dass der größte öffentliche Investor die Gemeinden sind, und wurde deshalb in diesem Bereich tätig; das ist einfach eine wertvolle Sache.

Es werden 175 Millionen € für Zweckzuschüsse ausgeschüttet, und es wird nun einmal nach bestimmten Kriterien berechnet, nämlich einerseits anhand der Einwohnerzahl und andererseits anhand des abgestuften Bevölkerungsschlüssels.

In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass die Vergabe direkt vom Bund an die Gemeinden erfolgt, womit wir praktisch eine Hürde übersprungen haben. Das ist auch eine Neuerung, die bei anderen Förderungen nicht vorkommt.

Natürlich bleibt es nicht bei den genannten Investitionsbeträgen, das ist so, es gibt Zusatzeffekte: Man erwartet sich, dass ungefähr 760 Millionen € an Gesamtinvestitio­nen herauskommen. Wenn man 25 Prozent fördert und das Ganze mal vier nimmt, dann hat das schon eine ziemliche Kraft. (Zwischenruf des Abg. Plessl.)

 


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