Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 246

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werden wir Freiheitliche diesem Gesetz auch zustimmen. Das Schlechte an diesem Gesetz ist aber die Umsetzung.

Die rot-schwarze Regierung schafft es immer wieder, einfache Maßnahmen ver­waltungsintensiv und kompliziert umzusetzen. Dieses Kommunalinvestitionsgesetz ist ein Bürokratiemonster ähnlich dem nicht verlängerten Handwerkerbonus. Die 175 Millionen € abzüglich der Verwaltungskosten werden auf Basis der Volkszahl und des abgestuften Bevölkerungsschlüssels an die Gemeinden verteilt. Schon jetzt wissen wir auf den Euro genau, wie viel jede einzelne Gemeinde erhält: Wien erhält 40 831 000 €, Bischofshofen 197 618 €, Forstau in Salzburg 9 663 € und die kleinste Gemeinde Österreichs, Gramais in Tirol, 944 €.

Es gibt keine qualitativen Kriterien für den Zweckzuschuss (Zwischenruf der Abg. Lichtenecker), wie zum Beispiel der Bedarf einer Gemeinde oder einer Region. Wenn es aber keine qualitativen Kriterien gibt, sondern lediglich das Geld an die Gemeinden verteilt wird, dann braucht es auch keine verwaltungsintensive und komplizierte Um­setzung.

Zuerst muss die Gemeinde einen Antrag bei der Buchhaltungsagentur des Bundes stellen. Die Buchhaltungsagentur überprüft dann die Unterlagen und hat monatlich dem Finanzminister über die Anträge zu berichten. Der Finanzminister wiederum informiert monatlich den Bundeskanzler. Die Entscheidungsbefugnis über die Gewährung des Zweckzuschusses und dessen Überweisung obliegt dann wieder dem Finanzminister, und bis zum 31. Jänner 2021 müssen die Gemeinden dann die widmungsgemäße Verwendung der Mittel nachweisen. Darüber hinaus kann der Bund noch Einzelfall­überprüfungen machen, und am Ende wird dieses Bundesgesetz einer Evaluierung unterzogen.

Viele Gemeinden erhalten nur ein paar Tausender, und für diese kleinen Gemeinden wird dieselbe Verwaltungsmaschinerie in Gang gesetzt wie bei der Stadt Wien, die fast 41 Millionen € bekommt. Hier wird wieder einmal mit der Bürokratiekanone auf Spatzen geschossen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Kosten des Bundes für die Abwicklung und für die Abwicklungsstelle werden in der WFA mit rund 2,18 Millionen € angegeben. Diese 2,18 Millionen € sind jedoch nur die halbe Wahrheit, denn hinzugerechnet werden muss natürlich auch der Verwaltungs­aufwand bei den 2 100 Gemeinden im Zusammenhang mit der Antragstellung und mit dem späteren Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung. Dies wird weitere Verwaltungsaufwendungen von mindestens 2 Millionen € verursachen, was aber bedeuten würde, dass 2,5 Prozent der bereitgestellten 175 Millionen € nicht für Kom­munalinvestitionen verwendet werden können, sondern für die Verwaltung des Zweck­zuschusses draufgehen.

Warum löst man das nicht wie bei der Familienbeihilfe? – Die Familienbeihilfe wird seit Mai 2015 antragslos ausgezahlt, weil man im Finanzministerium alle Daten hat. Und weil das Finanzministerium auch alle Daten der Gemeinden hat, wäre es vernünftig und kosteneffizient, auch diesen Zweckzuschuss antragslos auszuzahlen.

Wenn der Finanzminister nicht einmal ein zweiseitiges Gesetz ohne Bürokratieballast formulieren kann, dann sind wir von einer Vereinfachung des Steuerrechts Lichtjahre entfernt. (Beifall bei der FPÖ.)

19.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


19.49.31

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Unsere Gemeinden bilden das starke


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