Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 261

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In Beantwortung der Anfrage 2957/J ((2831/AB) ist vermerkt: "Hinsichtlich der Voll­ständigkeit kann seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Aussage getrof­fen werden, es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über eine Transparenzdatenbank die Länder verpflichtet, ihre Leistungsangebote vollständig in der Transparenzdatenbank zu erfas­sen. Auszahlungsbeträge der Länder sind derzeit nicht erfasst, da dafür erst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden muss."

Schließlich ist weiters auf eine wesentliche Tatsache in diesem Zusammenhang hinzuweisen: die Förderleistungen der Gemeinden sind aus der Transparenzdatenbank in ihrer jetzigen Form vollkommen ausgeklammert, was ein erhebliches Defizit auf dem Weg zu einem österreichweit transparenten Förderwesen darstellt. Auch im internatio­nalen Vergleich ist die Förderlandschaft in Österreich nicht nur durch eine besondere Intransparenz, sondern auch durch ein extrem hohes Fördervolumen gekennzeichnet. Daher kommt einer genauen Darstellung von Förderdaten und Fördersummen in einer Datenbank besondere Bedeutung zu. Eine funktionierende Transparenzdatenbank würde demnach das Werkzeug für ein effizientes und effektives Förderwesen in Österreich darstellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird auf-gefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Errichtung einer tatsächlich effektiven und effizienten Transparenzdatenbank vorsieht; insbesondere sind gesetzliche Maßnahmen vorzusehen, die nicht nur die Leistungsangebote, sondern auch die Auszahlungsbeträge der Länder sowie der Gemeinden transparent darstellen. Des Weiteren soll das Unterlassen der Mitgestaltung von Bund, Ländern und Gemeinden derart sanktioniert werden, so dass Intransparenz als nicht zweck­mäßig erscheint.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.36.24

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine verehrten Damen und Herren! Dem Österreichischen Sta­bilitätsprogramm liegen, wie wir es im Budget-Hearing gehört haben, die volks­wirtschaftlichen Aussagen und Daten der mittelfristigen Wifo-Prognose zugrunde. Ich brauche nicht näher darauf einzugehen, die Daten sind schon genannt worden.

Wichtig ist die Aussage, dass durch dieses Wachstum auf der einen Seite und durch eine sehr professionelle Budgetierung auf der anderen Seite das Stabilitätsprogramm eine schrittweise Reduktion des Maastrichtdefizits von 1,6 Prozent im Jahr 2016 auf 1 Prozent im heurigen Jahr vorsieht, und bereits im Jahr 2021 auf 0,3 Prozent des BIP.

Der zweite Parameter, die Staatsschuldenquote, lag im Jahr 2016 auch noch bei 84,6 Prozent des österreichischen BIP. Bereits im Jahr 2017 ist eine Senkung auf 80,8 Prozent und bis 2021 ein Rückgang auf eine Höhe von 71 Prozent vorgesehen. Wenn wir uns die Aussagen des Staatsschuldenausschusses, also des Fiskalrates,


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