Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 262

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angehört haben, dann erkennen wir, dass eine Rückführung bis 2027 – das klingt weit weg, ist aber in knapp zehn Jahren – auf 60 Prozent machbar erscheint, womit wir in zehn Jahren als wohl eines der wenigen Länder in Europa wieder Maastricht-konform unterwegs sein werden und können.

Daher möchte ich an dieser Stelle – ich glaube, Jan Krainer hat es vorhin auch ange­sprochen: die richtige Sicht der Dinge, und es freut mich, dass er den von der ÖVP gestellten Finanzminister insofern indirekt sehr positiv erwähnt hat – den Dank an Finanzminister Schelling aussprechen, der es damit schafft, Österreich in diesen Daten wieder an die Spitze der Europäischen Union zu führen. – Vielen Dank, Herr Bun­desminister. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich aber noch auf eine spezielle länderspezifische Empfehlung der Europäischen Kommission an Österreich eingehen! Wie könnte es anders sein, ist es ein Thema, über das wir sehr oft sprechen, bei dem wir aber noch immer nicht am Ende sind: das Thema Pensionen. Es ist eigentlich ein gutes Beispiel dafür, wie man als Koalitionsregierung ein wichtiges Thema heben könnte. Die eine Partei darf durch­aus schon einmal anerkennen, dass bereits einiges durch gemeinsame Reformen weitergegangen ist. Immerhin ist das faktische Pensionsantrittsalter im Jahr 2016 auf 60,3 Jahre angehoben worden.

Die andere Partei darf Fakten anerkennen und auch bereit sein, zu handeln und weitere Reformschritte zu setzen. Immerhin zeigt uns der Ageing Report 2015 der Europäischen Kommission, dass Österreich im Zeitraum 2013 bis 2060 zu den EU-Mitgliedstaaten mit dem höchsten Anstieg an staatlichen Pensionsausgaben zählen wird. Man bräuchte, meine sehr verehrten Damen und Herren, genau genommen nur drei Empfehlungen der Europäischen Kommission umzusetzen: zum einen die Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung – ein ganz logischer Vorgang, das hat nichts mit „kaltem Computer“ und solchen Geschichten zu tun, man braucht nur der Logik zu folgen; wenn das Lebensalter deutlich steigt, darf man auch etwas länger berufstätig sein –; der zweite Punkt – ich weiß schon, darüber können wir bald nicht mehr reden –: die Anpassung des Pensionsantrittsalters der Frauen; und das dritte Thema: der Ausbau kapitalgedeckter Zusatzpensionen.

Wenn man diese drei Dinge umsetzt, ist zum einen das öffentliche Pensionssystem weiterhin finanzierbar, zum anderen werden der Lebensstandard der Menschen in unserem Land und damit auch die Kaufkraft erhalten. Damit ist natürlich auch die Sicherung der Arbeitsplätze gegeben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass ab Herbst des heurigen Jahres die ent­sprechen­den Reformen und damit auch die Gleichstellung beim Pensionsalter der Frauen angegangen werden können. (Abg. Gisela Wurm: Aber dann auf allen Ebenen!) – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

20.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.40.39

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich ist mein Kollege Roman Haider schon auf das Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 eingegangen. Seine berechtigte Kritik dazu kann ich nur unterstreichen: viel versprechen, wenig halten, und auch in vielen Be­reichen über die Bevölkerung drüberfahren – das ist sehr bedauerlich. Das laufende Schuldenmachen ist natürlich eine große Belastung für uns und für die Bevölkerung,


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