Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 286

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Österreich hervorgegangen, der diesen Bereich auch nachhaltig absichert und kon­kurrenzfähig macht. Auch im Bereich des Lebensmittels Fleisch hat der Gesetzgeber aus wiederkehrenden Qualitätsmängeln gelernt und durch die AMA eine Qualitäts­kontrolle eingezogen.

Der Rechnungshof widmet sich natürlich auch der AMA Marketing GesmbH, und in diesem Bericht wird geradezu beiläufig unter Punkt 17.2 erwähnt, dass sich die AMA Marketing GesmbH vielleicht dem Thema Marketing mehr widmen solle und diese Aktivitäten nicht in kostspieliger Art und Weise auslagern sollte.

Was sieht der Rechnungshof an erhöhter Geschäftstätigkeit dieser AMA? – Es ist vieles erwähnt worden, ich fasse es nur ganz kurz zusammen: Es fließen Mittel an private Vereine, deren Mittelverwendung einer Kontrolle nicht mehr zugänglich ist. (Abg. Pirklhuber: Jungbauern!) Der Personalstand erhöht sich im Beobachtungs­zeit­raum von vier Jahren um 38,7 Prozent. Es wird formlos und ohne schriftliche Verein­barung mit der Landwirtschaftskammer kooperiert, und am Ende fehlt eine Abrechnung gemeinsamer Projekte über 1 Million €. (Abg. Pirklhuber: Das ist Parteienfinanzierung, Frau Kollegin!) Es wird mit der Österreichischen Hagelversicherung kooperiert, es wird ein beauftragtes Grillmagazin zum wirtschaftlichen Flop, und im Nachhinein deckt die AMA finanzielle Löcher großzügig ab.

Die Liste ließe sich fortsetzen. Es ist hier ein Sittenbild gezeigt worden, infolge dessen die Alarmglocken läuten müssten. Es ist natürlich anzuerkennen, dass die neue Geschäftsführung eine Kurskorrektur vorgenommen und auch weiter in Aussicht gestellt hat; das ändert aber nichts am Totalversagen der übergeordneten Behörden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

21.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


21.48.59

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Jannach und Herr Kollege Pirklhuber! Wenn es da Unstimmigkeiten gibt, dann müssen diese aufgeklärt werden, das steht außer Frage. Ich glaube, die ÖVP ist ja auch daran interessiert, dass Licht in dieses Dunkel kommt.

Ich nehme aber Stellung zu TOP 12: Agrarische Investitionsförderungen und deren Wirkungsaspekte. Die Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung stellen mit 714,84 Millionen € den drittgrößten Förderbereich des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014 bis 2020 dar. Im Vergleich zur Vorperiode 2007 bis 2013 erhöhten sich die verfügbaren Fördermittel um knapp ein Drittel.

Auffallend dabei ist laut Rechnungshofpräsidentin, dass die einheitliche Beurteilung der Förderanträge in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit aufgrund der fehlenden Vorgaben nur eingeschränkt möglich war.

Darüber hinaus waren einzelne Förderanliegen vom Auswahlverfahren ausgenommen. In dieser Angelegenheit würde mich interessieren, Frau Rechnungshofpräsidentin, welche Förderanliegen ausgenommen waren. Geprüft wurden bei diesem Rechnungs­hofbericht die Länder Oberösterreich, Steiermark und Tirol; aber nochmals, Frau Rech­nungshofpräsidentin, die Frage an Sie: Welche Förderanliegen wurden nicht geprüft und waren von der Prüfung ausgenommen? – Danke schön.

21.50

 


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