Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 114

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Also, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, ich wünsche mir, dass wir uns alle die Novelle des Maß- und Eichgesetzes zum Vorbild nehmen und in der verstaub­ten Bürokratie ordentlich ausmisten. Zeit wäre es! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Matznetter: Aber was wollen Sie, Frau Kollegin? Dass die Damen mit dem Urinal der Männer ...!)

14.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Schmid. – Bit­te, Herr Abgeordneter.

 


14.49.44

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Herren Minister! Österreichs Warenproduktion genießt aufgrund hochwertiger Qua­lität einen ausgezeichneten Ruf, der Wirtschaftsstandort Österreich findet jedoch nicht die erwartete Zustimmung.

Ausgelöst durch die langfristig bestehende Wirtschaftskrise hat sich die Bundesregie­rung dazu entschlossen, mit zahlreichen Maßnahmen den Wirtschaftsstandort Öster­reich attraktiver zu gestalten und die heimische Wirtschaft anzukurbeln und zu entlas­ten. Eine der gesetzten Maßnahmen stellt einen Bürokratieabbau dar, einen Bürokra­tieabbau, welcher jedoch auch Risiken birgt. So sollte beispielsweise die Gründung ei­nes Betriebs vereinfacht werden, wobei bei sogenannten Einpersonengesellschaften man­gels entsprechender fachlicher und rechtlicher Aufklärung durch Notare eine nicht un­erhebliche Risikoerhöhung erfolgen wird. (Abg. Matznetter: Was ist das für ein Text, Herr Kollege, den Sie da ...?)

Zur Herstellung und zum Erhalt hochwertiger Qualität ist eine entsprechende Ausbil­dung erforderlich. Eine Ausbildung, zum Beispiel eine Lehre, eine Gesellenprüfung bis hin zur Meisterprüfung, oder eine höhere Bildung wie zum Beispiel eine HTL ist Grundlage einer erfolgreichen Selbstständigkeit. (Abg. Matznetter: Woher kommt dieser Text?) Ei­ner wesentlichen Systemumstellung in der Ausbildung ist eine Absage zu erteilen.

Österreich als Fremdenverkehrsland bietet über seine Hotellerie und seine Wellness­anlagen vielfältige Kombiprogramme an, welche derzeit eine Vielzahl an Gewerbebe­rechtigungen erfordern. Eine Entrümpelung bisher zusätzlich notwendiger Gewerbebe­rechtigungen, wie vorgesehen, würde eine wesentliche Entlastung darstellen.

Dem Grunde nach ist weiteren Betriebsschließungen und Firmenabwanderungen der Kampf anzusagen. Dies erscheint mit der Rücknahme nicht nachvollziehbarer Vorga­ben, wie Aufzeichnungspflichten, Begrenzung der Öffnungs- und Arbeitszeiten bei öffent­lichen Veranstaltungen, umsetzbar.

Anzusprechen ist unter anderem die Problematik von Insolvenzen. Wenngleich der Ge­setzgeber unterschiedliche Varianten einer Insolvenz geschaffen hat, scheint die Bera­tung beziehungsweise Insolvenzbegleitung durch einen Rechtsanwalt einer Betriebs­beratung klar vorzuziehen zu sein. Vielfach stellen sogenannte Betriebsberater selbst durch deren Beratungstätigkeit den Insolvenzgrund dar.

Der Weg einer nachhaltigen Entlastung der Wirtschaft ist nicht nur bürokratisch fortzu­setzen. Weiters ist eine Entlastung der Lohnnebenkosten, insbesondere der Sozialver­sicherungsbeiträge, dringend erforderlich. Eine Gegenfinanzierung könnte leicht mit der dringendst notwendigen Zusammenführung der Sozialversicherungen erfolgen. – Dan­ke. (Beifall der Abgeordneten Auer und Köchl.)

14.52

14.52.58

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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