Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 78

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was die Aufsichtsorgane betrifft, mit Maß und Ziel und in wünschenswertem Umfang zu sanktionieren. Das ist bisher leider nicht immer geschehen, sondern Menschen wurden oft bei Bagatellfällen mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft und mit überzogenen Forderungen mehr oder weniger an den Rand des Ruins gedrängt beziehungsweise zur Aufgabe gezwungen.

Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang ein paar Beispiele aus der Praxis bringen. Es geht darum: An diversen Produkten sind Etiketten anzubringen, sei es beim Honig, beim Most, bei den diversen Ölen, bei Nudeln und so weiter, und da sind es oft die Kleinerzeuger, die sich mit den Kammern im Rücken, mit den Verbänden im Rücken wirklich bemühen, ihre Produkte bestmöglich zu deklarieren. Wenn es dann aber Ver­stöße gab, die weder eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Men­schen mit sich gebracht haben noch das Wohlbefinden der Menschen nur ansatzweise gefährdet oder die Umwelt geschädigt haben, wurde sanktioniert. – Alles das war nicht der Fall, es ging um reine Formfehler, die härtest bestraft und sanktioniert wurden.

Wie funktioniert das in der Praxis, Frau Bundesminister? – Sie sind noch nicht so lange im Amt; wir haben das mit Ihrer Vorgängerin einige Male diskutiert. Wir vonseiten des Verbandes bemühen uns, Musteretiketten für unsere Mitglieder bereitzustellen, die wir nach bestem Wissen und Gewissen erstellen. Wir senden diese Musteretiketten dann zur AGES zur Überprüfung. Wissen Sie, was dann passiert? – Das kostet nicht nur pro Musteretikette wahnsinnig viel Geld, sondern die Experten der AGES brauchen bis zu drei Monate, um eine Etikette wirklich überprüft, kontrolliert und bewertet zu haben.

Jetzt muten wir dem Kleinerzeuger draußen zu, das tagtäglich, das ständig selbst zu wissen! Und dann gibt es die Unverhältnismäßigkeit, dass oft Tausende Euro Strafe verlangt werden, wenn die Schriftgröße um einen halben Millimeter zu klein, zu weit links, rechts oder wie auch immer ist. Dafür gibt es Dutzende Beispiele, die ich Ihnen dokumentieren kann, die draußen passiert sind.

Das kann es nicht sein! Wenn es nur um reine kleine Formfehler geht, muss in Zukunft mehr beraten als gestraft werden; das auch in das Haus der AGES hineinzutragen würde ich Sie bitten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pirklhuber.)

11.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


11.16.25

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Viel – und viel Richtiges – wurde schon gesagt. Ich darf nur kurz meine Sicht betreffend die vorliegende Regie­rungs­vorlage zum EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz zusammenfassen.

Die Novelle dient vordringlich der verbesserten technischen Durchführung der EU-Bioverordnung des Jahres 2009; das ist der Hintergrund. Die jetzige Novellierung soll darauf abzielen, vor allem wichtige und aus unserer Sicht wirklich notwendige zusätzliche Maßnahmen zur amtlichen Kontrolle festzulegen, wie vor allem Einfuhr­kontrollen von Bioprodukten aus Drittländern – eine ganz wichtige Maßnahme, die hiermit endlich klargestellt und geregelt ist.

Es geht darum, die Zuständigkeiten, die Kontrollverfahren, die Sanktionsmechanismen und die Sanktionen, die hier im Raum stehen, zusammengefasst zu regeln und auf neue Beine zu stellen beziehungsweise die Dinge besser zu klären.

Das heißt, die Klarstellungen, die mit dieser Novellierung erreicht werden, dienen einer verbesserten Praxistauglichkeit – auch das wurde schon erwähnt –, und ich denke, zu diesem aktuellen Thema sind wir diese Klarstellungen wirklich schuldig gewesen. Jetzt


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