Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 81

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trales Thema, nicht nur heute, sondern auch morgen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Weigerstorfer.)

11.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


11.25.15

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Der Ent­schließungsantrag 1877/A(E) beschäftigt sich mit der freiwilligen Information über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Vegane­rinnen und Veganer. Da bedarf es einer EU-weiten Kennzeichnung für Lebensmittel, die sich für eine entsprechende Ernährungsweise eignen. In Österreich, meine Damen und Herren, sind laut Veganer Gesellschaft 9 Prozent der Bevölkerung Veganer oder Vegetarier. Mit dieser Regelung soll es den entsprechenden Bevölkerungsgruppen leichter gemacht werden, ihren Lebensstil und ihren Ernährungsstil konsequent durch­zu­ziehen.

Es gibt zwar bereits verschiedene Gütesiegel in diesem Bereich, aber diese haben keinen einheitlichen und vor allem keinen gesetzlich geregelten und garantierten Standard zur Grundlage. Die derzeitige gesetzliche Regelung besagt, dass jeder Stoff, der bei der Herstellung einer Ware verwendet wird, deklariert sein muss.

Wie schauen diese Kennzeichnungen aus? – Es müssen alle im Enderzeugnis vorhan­denen Stoffe, egal ob unverändert oder verändert, in absteigender Reihenfolge des jeweiligen Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung im Zutatenverzeichnis deklariert werden. Diese Regelung gilt seit der Verabschiedung der LMIV, also der Lebensmittelinformationsverordnung der EU im Jahr 2011.

Darin wird gefordert, dass anhand der Zutatenliste alle wesentlichen Informationen hinsichtlich des Produktes ersichtlich sein müssen. Diese Regelung ist sehr wichtig für die Verbraucher, aber macht es trotzdem vielfach schwer, vegane und vegetarische Lebensmittel auf den ersten Blick zu erkennen. Durch eine noch klarere und einheit­lichere Regelung für die Standards bei Lebensmitteln, die für Vegetarier und Veganer geeignet sind, kann die Lebensmittelauswahl für den betreffenden Personenkreis stark erleichtert werden. Damit soll aber auch verhindert werden, dass verschiedenste Gütesiegel im Umlauf sind und diese eventuell sogar irreführend, zweideutig oder missverständlich sind.

Meine Damen und Herren! Das Ganze macht natürlich nur dann Sinn, wenn diese Standards auch europaweit gelten, daher müssen sie auf EU-Ebene ausverhandelt werden. Nationale Regelungskonzepte sind mit dem Blick auf einen gemeinsamen Markt und eine einheitliche Information der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zielführend und können auch kontraproduktiv sein. Bei freiem Warenverkehr machen nationale Kennzeichnungen einfach keinen Sinn und stiften nur Verwirrung.

Wir fordern daher, dass sich die zuständige Gesundheitsministerin auf EU-Ebene in den diesbezüglichen Arbeitsgruppen für eine rasche Festlegung der Kriterien für die Begriffe vegetarisch und vegan einsetzt, damit sie europaweit gelten. Es soll bei der Europäischen Kommission darauf eingewirkt werden, dass die angekündigten Durch­füh­rungsrechtsakte ehestmöglich erlassen werden. Wie schon erwähnt, wurde diese Verordnung 2011 erlassen, in der die Kommission in Bezug auf Informationen über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer eine Durchführungsrechtsakte für die freiwillige Bereitstellung von Infor­mation über ein bestimmtes Lebensmittel ankündigte. Das ist bis jetzt noch nicht erfolgt und sollte schleunigst nachgeholt werden.

 


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