(z.B. Backwaren, Nudeln, etc.), gibt es diese Kennzeichnungspflicht nicht - auch nicht in der Gastronomie.
Konsumenten und Konsumentinnen haben keine Anhaltspunkte, welche Eier (Käfig-, Boden- oder Freilandhaltung) verwendet wurden. Es ist genauso wie bei den Frischeiern auch bei den Eiprodukten nötig, die Herkunft und die Haltungsform zu kennzeichnen, denn in der Verarbeitung werden nicht nur heimische Frischeier, sondern zum großen Teil auch Eiprodukte aus aller Welt verwendet (z.B. Trockenei, tiefgefrorenes Ei, Flüssigei, …). Beachtlicherweise können daraus verarbeite Produkte importierte Käfigeier beinhalten, obwohl diese Haltungsform bei uns verboten ist; konsequenterweise sollte man auch die Produkte aus dieser Haltungsform verbieten oder mindestens als solche kennzeichnen.
Konsumentinnen und Konsumenten werden immer kritischer, legen Wert auf Regionalität, hinterfragen Inhaltsstoffe, als auch Produktionsbedingungen in Bezug auf den ökologischen Fußabdruck und Tierschutz. Nur eine hinreichende Produktkennzeichnung ermöglicht eine tatsächliche Wahlfreiheit im Konsumverhalten. Auch kommt es durch eine diesbezügliche Kennzeichnung zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Bauern, indem die Kostentransparenz von höheren Produktionsstandards klar ersichtlich wird.
Bereits 2008 sah der Nationalrat diesbezüglich Handlungsbedarf. Mit einer Entschließung (825/A(E) (XXIII. GP) der Abgeordneten Johann Rädler, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten und in der Gastronomie nach Herkunft und Haltungsform“) wurde die Ausgestaltung eines auf Freiwilligkeit basierendem Kennzeichnungssystem beschlossen. 2017 sollten wir uns eingestehen, dass wir mit der Freiwilligkeit nicht weit gekommen und hier gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Eiern und die Haltungsform von Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei enthalten und auch in der Gastronomie angeboten werden, beinhaltet. Zusätzlich gilt es sich für diesbezügliche Maßnahmen auch auf EU-Ebene einzusetzen.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin. (Abg. Steinbichler spricht mit Bundesministerin Rendi-Wagner. – Ruf: Leo, lass die Frau Ministerin ...!)
Herr Abgeordneter, Sie sollten die Frau Ministerin nicht an ihrem Redebeitrag hindern. – Bitte, Frau Bundesministerin. (Allgemeine Heiterkeit.)
11.44
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Herr Präsident! Taktisch klug! Ja, da sind wir uns einig: Ernährung ist ein zentrales Thema, vor allem wenn es um das Thema der Konsumenteninformation geht – kein Zweifel –, der Weg dorthin ist allerdings ein anderer. Was die Lebensmittelkennzeichnung bezüglich Eignung für Vegetarier und Veganer betrifft, so ist das aus unserer
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