stehlen, also dort wird mit den Tieren brutalst umgegangen. Das sei all jenen ins Stammbuch geschrieben, die glauben, man könne mit der veganen Lebensweise Tierwohl und Tierschutz fördern.
Das Gleiche gilt für die Gesundheit: Insbesondere in Palmöl ist sehr viel Glyphosat drinnen, und wir wissen, dass es Studien betreffend Krebserregung gibt; darauf muss man auch hinweisen. Ein veganes Produkt, aktuell aus dem Verkaufsregal, ist Becel Vegan (das erwähnte Produkt in die Höhe haltend) – natürlich mit Palmöl.
Ich möchte aber, weil wir bei der Lebensmittelkennzeichnung sind, auch einen Entschließungsantrag einbringen. Diese Dose (einen Kanister in die Höhe haltend) hat dieses Haus bereits gesehen, das ist Flüssigei. Es gibt Ei in flüssiger Form, es gibt Ei in Stangenform, es gibt Ei in Staubform – also das, was die Lebensmittelindustrie da hervorbringt, gehört eingeschränkt, das gehört für den Konsumenten nachvollziehbar und transparent gekennzeichnet.
Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Eiern“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Eiern und die Haltungsform von Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei enthalten und auch in der Gastronomie angeboten werden, beinhaltet. Zusätzlich gilt es sich für diesbezügliche Maßnahmen auch auf EU-Ebene einzusetzen.“
*****
Wir bitten um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach.)
11.44
Präsident Karlheinz Kopf: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Steinbichler, Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Eiern“
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2, Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1877/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiwillige Informationen über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (1654 d.B.) in der 183. Sitzung des Nationalrats am 07.06.2017
Die Lebensmittelkennzeichnung laut EU-Lebensmittelverordnung in Bezug auf Eier basiert auf der Informationspflicht über Hauptallergene. Ferner gibt es eine Kennzeichnung der einzelnen Eier, die durchgängig über Herkunft und Haltungsform informiert (EU-VO 557/2007). Für Produkte, in denen Eier weiterverarbeitet wurden
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