Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 89

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Sicht schon auf EU-Ebene zu lösen und dort auch zu klären und nicht auf nationaler Ebene, ganz einfach deswegen, weil es anders nicht zweckmäßig ist.

Wenn man sich die Produktpalette jener Lebensmittel, die für Veganer und Vegetarier ausgezeichnet sind, anschaut, so sieht man, dass diese zu einem Großteil aus dem internationalen Bereich sind. Würden wir das rein auf der nationalen Ebene machen, hätten wir eine sehr kleine Produktpalette abgebildet, die diese Kennzeichnung quasi allein und isoliert tragen würde. Das ist nicht zweckmäßig – auch nicht zweckmäßig, glaube ich, für eine gezielte Konsumenteninformation.

Ich werde mich daher auch weiterhin – wie schon in der Vergangenheit – für dieses wichtige Thema auf EU-Ebene einsetzen, was die Durchführungsrechtsakte betreffend freiwillige Info über die Eignung von Lebensmitteln für Veganer und Vegetarier angeht. Meine Zusage ist, das auch weiterhin zu tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.46

11.46.35

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1654 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend freiwillige Informationen über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 203.)

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Eiern“.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist wiederum die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

11.47.333. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2171/A der Abgeord­neten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (1655 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Somit kommen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 


11.48.02

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Mit dieser Novelle des Studienförderungsgesetzes setzen wir einen Schlussstein hinter einen mehrjährigen Prozess. Ich zitiere damit den hier anwesenden verantwortlichen Beamten im Ministerium, Dr. Alexander Marinovic, der von einem Schlussstein gesprochen hat. Wir haben während meiner Ministerschaft im Rahmen der Hochschulkonferenz eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zu erheben hatte, wie man die Studienförderung optimieren kann.

 


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