Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 91

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wesentlich weiter. Mit diesem Appell möchte ich meine Rede schließen. – Danke. (Bei­fall bei ÖVP und NEOS.)

11.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


11.53.08

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden heute vermutlich einstimmig einen wirklich erfreulichen Beschluss fassen und die Studienförderung in einem Ausmaß erhöhen können, das für die Studierenden in unserem Land wirklich positiv spürbar sein wird, die Lebenssituation erleichtern wird und dadurch hoffentlich auch ein flotteres Weiterkommen im Studium ermöglichen wird. Wir haben es in den letzten Jahren immer wieder geschafft, miteinander in klei­nen Schritten weiterzukommen, in richtigen Schritten, in wichtigen Schritten, aber für uns, für die SPÖ, war es immer klar, dass wir da einen größeren Schritt brauchen, den die Studierenden wirklich spüren und der auch hilft, ihre Lebenssituation entsprechend zu entspannen.

Diesen Beschluss haben wir in den letzten Wochen erfreulicherweise gemeinsam mit der ÖVP erarbeitet. Wir werden die Studienförderung in einem Ausmaß erhöhen, das im monatlichen Einkommen der Studierenden spürbar ist. Es geht um die Unter­stützung von Studierenden, die Eltern haben, deren Brieftasche eben nicht aus­reichend dick ist, um die Kinder selbst zu unterstützen; ihnen können wir damit unter die Arme greifen. Das ist es, was uns dabei ein großes Anliegen ist: dass wir Leuten, die Talente haben, die Interessen haben, die sich bilden wollen, die eine gute Aus­bildung wollen, unter die Arme greifen können, auch wenn die Eltern, die das sicher gerne tun würden, das nicht in dem Ausmaß tun können.

Wir werden also mit dieser Novelle erreichen, dass wir die Unterstützung erhöhen können, was schon dringend notwendig war, was wir viel zu lange im notwendigen Ausmaß nicht geschafft haben, und wir werden dadurch, dass die Einkommens­gren­zen der Eltern angehoben werden, auch erreichen, dass künftig wieder mehr Studie­rende einen Anspruch auf Studienförderung haben und diese Unterstützung beziehen können. Wir setzen mit den Maßnahmen an jenen Punkten an, an denen, wie wir aus der Studierenden-Sozialerhebung wissen, Unterstützung besonders notwendig ist.

Das ist also eine Sache, die sehr erfreulich ist, und ich möchte auch besonders positiv herausstreichen, dass wir das noch miteinander geschafft haben, in einem politischen Klima, das natürlich nicht mehr das einfachste ist, seit die Koalition aufgekündigt ist.

Damit komme ich zum zweiten Thema, das Kollege Töchterle gerade angesprochen hat, nämlich zur Studienplatzfinanzierung, einem Thema, das sich – im Moment jeden­falls – nicht so einfach gestaltet: Wir haben es immer befürwortet, hier ein neues Modell miteinander zu erarbeiten, das eine faire und transparente Form der Verteilung der Mittel der Universitätsfinanzierung mit sich bringt. Wir haben auch in den letzten Tagen Gespräche geführt, wir haben seit zwei Wochen, glaube ich, den Gesetzentwurf vorliegen, der zwar an Seiten nicht wahnsinnig dick ist, aber neun Seiten, Sie wissen das alle, können es von den Auswirkungen her natürlich auch in sich haben.

Man muss sich die Studienplatzfinanzierung von der Komplexität her so vorstellen, als würde man eine Steuerstrukturreform machen – also etwas, das vielleicht vom Text her nicht wahnsinnig umfangreich ist, wofür man aber viele Berechnungen anstellen muss, etwa dahin gehend, wie sich einzelne Maßnahmen – Räder, an denen man dreht – auswirken, und dazu braucht man einfach Zeit.

Wir haben uns für die Verhandlung der Bildungsreform viele Monate – zwei Jahre – Zeit genommen, wir verhandeln seit zwei Wochen über den Gesetzestext zur Studien-


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