Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 97

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

schlossen wird, und werden da unsere volle Zustimmung geben. Ich möchte aber trotzdem noch auf einige Aspekte hinweisen. Wir finden es sehr wichtig, dass Studie­rende auch Berufserfahrung sammeln können, und diese Studienbeihilfe ist da sicher eine gute Unterstützung, aber ich denke doch, dass man noch einmal die Zuverdienst­grenze überdenken sollte.

Diese ist zwar im Jahr 2014 von 8 000 auf 10 000 € angehoben worden, aber wir wissen auch, dass ungefähr 80 Prozent der Studierenden berufstätig sind. Da gibt es eine Studie beziehungsweise eine Aufstellung der Wirtschaftsuniversität Wien, darü­ber, was die Studierenden in etwa ausgeben: Für Wohnen in etwa 300 bis 450 €, Kran­kenversicherung, lebensnotwendige Güter, öffentliche Verkehrsmittel, Mobiltelefone, Internet, Unterhalt, Freizeit, Bücher allein sind ein Kostenfaktor von etwa 75 bis 150 € im Monat. Insgesamt, wird darin berechnet, haben Studierende in etwa 995 €, also knapp 1 000 €, im Monat an Lebenshaltungskosten. Das heißt, ist ein Studierender fleißig, erhält er natürlich eine Förderung, aber übersteigt auch diese Zuverdienst­grenze von 10 000 € und ist dann aufgefordert, die Förderung zurückzuzahlen.

Ich denke, in diesem Bereich sollte man noch ein bisschen optimieren, aber grund­sätzlich ist die Erhöhung der Studienbeihilfe ein ganz wichtiger Schritt, für den ich mich auch gerne bedanken möchte. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


12.16.33

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ganz herzlich darf ich auch rund 90 Schülerinnen und Schüler aus Vorarlberg begrüßen, genauer gesagt aus der Neuen Mittelschule Wolfurt! Ganz herzlich Grüß Gott an euch von meinem Kollegen Abge­ordneten Sieber! Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir natürlich eine Verbesserung der finanziellen Situation vieler Studierender hier in Österreich. Und mit dem kommenden Winterse­mes­ter werden rund 50 000 Studentinnen und Studenten die erhöhte Studienbeihilfe von 500 €, aber auch aufwärts, je nach Voraussetzung, in Anspruch nehmen können. Das schafft somit für jene, die es brauchen, auch bessere Bedingungen, um einem Studium nachgehen zu können.

Ein Studium zu absolvieren, soll nicht einer kleinen Gruppe vorbehalten sein. Es muss aber auch nicht einem klassischen Weg folgen, das heißt, man muss nicht gleich nach der Matura auf die Universität wechseln, sondern kann beispielsweise auch die Mög­lichkeit nutzen, Berufserfahrung zu erlangen und dann ein Studium zu beginnen. Man kann aber auch die Möglichkeit nutzen, nach einer abgeschlossenen Lehre ein Studium zu beginnen. Gerade Letzteres ist mir wichtig anzusprechen, auch im Hinblick auf die Schülerinnen und Schüler, die heute da sind: Im österreichischen Hochschul­wesen, in unseren Ausbildungssystemen ermöglichen wir eine gewisse Durchlässig­keit. Gerade die Lehre ist auch eine exzellente Ausbildung, die die besten Vorausset­zungen für den beruflichen Weg schafft und die keineswegs in Widerspruch dazu steht, danach auch immer noch ein Studium zu absolvieren und ein Studienfach zu erlernen.

Die Anpassung der Studienbeihilfe ist aber nur ein Instrument, um die Rahmenbedin­gungen für Studierende zu verbessern. Was es auch braucht – und das wurde heute auch öfters angesprochen – ist eine Änderung der Universitätsfinanzierung. Ein ent­sprechendes Konzept wurde ja bereits vorgelegt und ist auch mit denen abgesprochen, die es wirklich betrifft, nämlich den Universitäten selbst.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite