Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 99

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Danke jedenfalls für die breite Zustimmung zur Anhebung der Studienbeihilfe! (Beifall bei der SPÖ.)

12.23


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


12.23.18

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie der Vorredner aus meiner Fraktion schon begründet hat, stimmen wir dieser Vorlage auch sehr gerne zu. Aber leider hat die Regierung doch noch vergessen, dass es sehr fleißige Studierende gibt, die in ihrer Freizeit im Sommer arbeiten und dadurch benachteiligt sind, dass die Grenze für die zumutbare Eigenleistung für Studierende in der Höhe von 10 000 € überschritten wird. Sie werden vom Gesetzgeber bestraft, indem die Höhe der Studienbeihilfe gekürzt wird. Und da frage ich mich schon, wo der Sager „Leistung muss sich lohnen“ eigentlich bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wäre daher angebracht, Einkünfte aus der vorlesungsfreien Zeit oder aus Zeiten, in denen keine Beihilfe bezogen wird, nicht zur Eigenleistung hinzuzurechnen. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuverdienst­grenze Studienbeihilfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der das Studienförderungsgesetz 1992 insofern geändert wird, als Einkünfte in den vorlesungsfreien Zeiten und Einkünfte in Zeiten, in denen keine Beihilfe bezogen wird, nicht zur Eigenleistung gem. § 31 Abs. 4 gezählt werden.“

*****

Darüber hinaus bringe ich einen Antrag ein, der Erleichterungen für erwerbstätige Stu­dierende bringt, die einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Derzeit gilt nämlich nur der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres als Nachweis, ob die Voraus­setzungen dafür gegeben sind. An den Universitäten ist aber die Fortsetzungs­meldung für das Studium für das jeweilige Sommersemester alljährlich bereits Ende Jänner möglich. Aber Ende Jänner einen Einkommensteuerbescheid für das vergan­gene Jahr vorzulegen, ist nicht machbar. So müssen die Studierenden den Studien­beitrag zuerst bezahlen und dann einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Das ist ein unnötiger Verwaltungsaufwand.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachweis der Berufstätigkeit hinsichtlich Erlass des Studienbeitrags

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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