Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 134

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von zusätzlichen Investitionsanreizen für Tourismusbetriebe durch Heranführung der AfA an die wirtschaftliche Lebensdauer

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Tourismus­ausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 (III-390/1652 d.B.) in der 183. Sitzung des Nationalrates

„Betrachtet man die Entwicklungstendenzen seit dem Jahr 2000, fällt zusätzlich auf, dass die Tourismusnachfrage deutlich hinter der gesamtwirtschaftlichen Dynamik zurück blieb.

(…) jedoch erzeugt ein längeres Nachhinken eines Sektors hinter der gesamtwirt­schaftlichen Entwicklung einen wachsenden Kosten- und Gewinndruck, der sich negativ auf die Investitionskraft der Betriebe auswirkt.

Eventuell fehlende Investitionen könnten in der Folge die Wettbewerbsfähigkeit ero­dieren, Marktanteilsverluste entstehen.“

So nachzulesen in einem Beitrag von Prof. Smeral abgedruckt im Bericht des Bundes­ministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2013.

Fehlende steuerliche Begünstigungen und Anreize lassen Tourismusbetriebe oft davor zurückschrecken, die gerade für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit notwendigen Investitionen tatsächlich durchzuführen.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Investitionen gerade im Hotel­lerie und Gastronomiebereich Multiplikatoreffekte für andere insbesondere im lokalen Umfeld angesiedelte auftragsausführende Unternehmen erzeugen, wären hier Anreize ein Gebot der Stunde.

Die in der Praxis zu langen Abschreibungszeiträume von 33 Jahren bzw. 3 % pro Jahr wurden mit 1. Jänner 2016 sogar noch weiter auf jährlich 2,5 % oder 40 Jahre verlän­gert, was zu einer weiteren Belastung für die Tourismusbranche führt.

Denn in der Tat ist es so, dass die steuerrechtlich vorgeschriebene Nutzungsdauer in Form der jährlichen Abschreibungsmöglichkeit gerade im Bereich des Tourismus bzw. der Hotellerie wesentlich länger ist als die tatsächliche - sprich wirtschaftliche - Nutzungsdauer.

Davon betroffen sind insbesondere Investitionen im Wellnessbereich, bei Verbesserun­gen des Komforts aber auch bei Investitionen im Bereich von Klima- und Lüftungs­anlagen. Die im EStG normierte Möglichkeit, eine kürzere Nutzungsdauer nachzu­weisen, ist gerade bei den vorgenannten Investitionsnotwendigkeiten nur schwer möglich, da ein solcher Nachweis regelmäßig nur für gesamte Gebäude möglich ist.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, mit dem Bundesminister für Finanzen in Gespräche dahingehend einzutreten, dass die Dauer für Abschreibungen für Herstellungsaufwendungen für Gebäudeteile, die eine


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