Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 140

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13.46.10

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man könnte den Tourismus in Österreich ganz einfach charakterisieren, indem man sagt: Tourismus in Österreich muss leistbar sein; leistbar für jene, die sich hier in diesem schönen Land Erholung genehmigen, und leistbar auch für jene, die dafür verantwortlich sind, dass wir Touris­musbetriebe haben.

Genau hier liegt der Hund begraben, und zwar insofern, als die Lohnnebenkosten für unsere Mitarbeiter so hoch geworden sind, dass wir es nicht mehr schaffen, auf der einen Seite für diese gute und harte Arbeit, die notwendig ist, adäquate Löhne zu bezahlen – damit auch mehr Netto vom Brutto übrig bleibt – und auf der anderen Seite als Betrieb trotzdem positiv zu wirtschaften.

An dieser Stelle eine Anmerkung zu den Aussagen von Kollegen Steinhauser, der heute gemeint hat, eine Verwaltungsreform werde dann immer wieder herbeigerufen, obwohl sie quasi gar nicht das Wichtigste sei: Ich bin der Meinung, auch für den Tourismus ist eine Verwaltungsreform unabdingbar, nämlich dahin gehend, dass ein schlanker Staat – und nur ein schlanker Staat – in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass die Lohnnebenkosten geringer werden, und zwar in einem Verhältnis, das sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern zugutekommt. Das kann nur dann passieren, wenn in allen Bereichen, von den Kommunen über die Länder bis zum Bund, sparsam gewirtschaftet wird. Dazu muss man sich an den Maßen der Besten orien­tieren.

Ein Beispiel ist die Art und Weise, wie Wirte heute im Zusammenhang mit der Aller­genverordnung behandelt werden, indem sie dafür verantwortlich gemacht werden, dass dem Konsumenten nichts passiert. Das fördert im Prinzip nur die Gastronomie, die mit Convenience-Produkten arbeitet, die Großgastronomie oder jene, die sich fabrikmäßig mit Lebensmitteln eindecken können, bei denen gleich alles draufsteht, was drinnen ist. Wenn man aber selbständig kocht, schaue ich mir an, wie man jeden Tag eine neue Speisekarte kreiert und trotzdem für die Allergene, die enthalten sein können, in verantwortlicher Weise eine Kennzeichnung zustande bringt.

Diese Verantwortlichkeit kritisiere ich so eindringlich, denn auf der anderen Seite steht das Beispiel des Impfens in der Schule. Wenn in den Schulen heute durchgeimpft wird und es zu Impfunfällen, zu Allergien auf Impfstoffe kommt, was auch passiert, wird ein Arzt nicht verantwortlich gemacht, dann springen die Länder ein, um den Schaden auszugleichen, der genauso frappant sein kann wie Schäden aufgrund von Allergenen nach der Allergenverordnung in den Wirtshäusern. – Der Wirt ist nicht dafür verant­wortlich, dass er weiß, was jemand essen darf. Das ist meines Erachtens schon eine Bringschuld des Gastes. (Beifall bei der FPÖ.)

Was mich ebenfalls besonders geärgert hat, ist diese unsägliche Aushilfenregelung. Wir haben eine Aushilfenregelung für 18 Tage, die mittlerweile so kompliziert ist, dass sich niemand damit beschäftigt – auch nicht die Steuerprüfer –, weil sie einfach nicht praktikabel ist. Ich glaube, wir brauchen einen Aushilfe-Scheck, der gleichzeitig einer­seits die Steuern für den Staat inkludiert und andererseits eine völlige Endbesteuerung für jenen, der die Aushilfe verrichtet, ist.

Noch etwas: In der Gastronomie gibt es in den Vollzeitbetrieben  zu den Abfertigungs­beiträgen, die einbezahlt werden, auch noch die Treuegelder. Die Treuegelder betra­gen für zehn Jahre ein Monatsgehalt, für 15 Jahre eineinhalb Monatsgehälter, für 25 Jahre zwei Monatsgehälter, für 35 Jahre zweieinhalb Monatsgehälter und für 40 Jahre drei Monatsgehälter, was zusammen noch einmal zehn Monatsgehälter ausmacht. Ich


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