Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 179

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innerhalb des Ausschusses nicht so groß wäre. Man sieht am erwähnten Beispiel: Man kommt doch immer wieder zu Lösungen in den Ausschüssen.

Daher: Öffentlichkeit ja, nämlich den Zugang der Öffentlichkeit zum Parlament techno­lo­gisch fördern, damit man übers Internet, über Video-on-Demand Zugang zum Parla­ment hat, weil die Leute nicht ins Parlament kommen, sondern wir ihnen das Angebot nach Hause liefern müssen, da die Öffentlichkeit in den Ausschüssen viel zu wenig in Anspruch genommen wird.

Daher: Öffentlichkeit herstellen ja, nämlich als Serviceleistung für zu Hause, und zwar intensiver, technisch besser und qualitativ hochwertig, aber trotzdem keine allgemeine Öffentlichkeit, weil man dann nur mehr die Statements hören würde, die man allgemein in den Medien zu hören bekommt. Die Kompromissbereitschaft, die gerade in den Ausschüssen gegeben ist und letztendlich dort dann auch zu Lösungen führt, wäre viel eingeschränkter, wenn permanent nur Statements gemacht würden, die auch der Öffentlichkeit gegenüber abgegeben würden. Man sieht also: Das hat schon seinen Sinn!

Noch einmal: Öffentlichkeit in Form einer technisch hochwertigen Serviceleistung ja, aber nicht alles grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich machen. Denn: Was würde dann passieren? – Wir würden dann wahrscheinlich das, was wirklich wichtig ist, in Kompromissgesprächen im Rahmen von Unterausschüssen beraten, und das wäre wieder nicht öffentlich.

Also – um jetzt nicht nur sozusagen Wahlkampf zu betreiben, sondern sich damit auch in einer sachlichen Diskussion auseinanderzusetzen –: Man sollte, glaube ich, beide Seiten bedenken. In diesem Sinne ist es meiner Meinung nach nicht sinnvoll, das jetzt, vor einer Wahl, noch zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.54


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.54.33

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor allem liebe Zuseherinnen und Zuseher an den Bildschirmen! Ich möchte gerne verdeutlichen, wo wir heute schon überall eine Öffentlichkeit in den Ausschüssen haben:

Wir haben sie bei allen Berichten der Bundesregierung, die in den Ausschüssen beraten und dargelegt werden. Wir haben sie bei allen Abstimmungen im Hauptaus­schuss in Angelegenheiten der Europäischen Union. Wir haben sie bei den Anhörun­gen von Sachverständigen und Auskunftspersonen. Wir haben sie bei allen General­debatten zu Volksbegehren. Wir haben sie auch bei der Vorberatung von Berichten des Rechnungshofes, wenn Auskunftspersonen dazu geladen werden. In all diesen Fällen ist in den Ausschüssen die Öffentlichkeit gegeben.

In allen anderen Punkten können wir diese Frage diskutieren. Dann, wenn es beson­ders wichtig erscheint, können wir die Öffentlichkeit zulassen. Es ist mir aber auch ganz wichtig, zu betonen, dass es nicht nur um die Partizipation geht, darum, dass man an den Ausschüssen unmittelbar teilnehmen kann, sondern es kommt auch darauf an, dass es eine Möglichkeit der Beratung gibt, denn Ausschüsse sind Bera­tungsgremien. Wenn wir nicht mehr die Möglichkeit haben, zu beraten, dann wird das, glaube ich, vor allem den Oppositionsparteien zum Nachteil gereichen, denn dann werden sich die Regierungsparteien zusammensetzen und sich einen Text ausmachen und ihn danach präsentieren. (Abg. Scherak: Das machen sie jetzt schon!) Dann


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