Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 180

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haben die Oppositionsparteien nur mehr die Möglichkeit, dagegen Stellung zu bezie­hen, und keine Möglichkeit mehr, an den Beratungen teilzunehmen.

Also: Wenn Sie weiterhin Beratungen in den Ausschüssen haben wollen, dann ist es, glaube ich, wichtig, dass wir auch die Möglichkeit für Beratungen erhalten und nicht ausschließlich dazu da sind, die eigenen Standpunkte darzustellen. Das erscheint mir in solchen Gremien wesentlich. Wichtig ist auch, dass es den Austausch und das Heranführen der unterschiedlichen Positionen gibt. Es soll nicht so sein, dass man jede einzelne Position nur für die Öffentlichkeit darlegt, so wie das jetzt im Plenum der Fall ist.

Es finden ja hier im Plenum keine Beratungen statt. Das sollte uns genug Beispiel dafür sein, dass sich das für die Arbeit in den Ausschüssen nicht eignet. Ich finde es daher nicht sinnvoll, dass man das Beispiel des Plenums in einem Ausschuss über­nehmen soll. Ein Ausschuss hat eine andere Qualität als das Plenum, daher brauchen wir auch andere Spielregeln für den Ausschuss.

Eines zu erwähnen wäre mir noch wichtig, wenn es darum geht, dass wir mehr Parti­zipation möglich machen, und diesen Vorschlag habe ich schon öfter gemacht: Mehr Partizipation heißt für mich nicht nur, dass wir Gäste ins Hohe Haus einladen, um an unserer Arbeit teilzuhaben – das wird übrigens in den nächsten drei Jahren überhaupt nur sehr schwer möglich sein, denn in den Ausschusslokalen, die wir im Ausweich­quartier, nämlich in der Hofburg, zur Verfügung haben werden, wird das Platzangebot noch geringer sein, als wir es hier im Hohen Haus haben. Wenn Sie sich das schon einmal angeschaut haben, dann wissen Sie das. Da werden dann vielleicht überhaupt nur fünf, maximal zehn Personen die Möglichkeit haben, an einem Ausschuss teilzu­nehmen.

Ich glaube, es ist wichtiger, dass wir in die Öffentlichkeit hinausgehen, dass wir in die einzelnen Bundesländer gehen, dass wir in die Wahlkreise gehen und dort von unserer Ausschussarbeit berichten, und zwar offiziell verpflichtend. Dadurch können wir viel mehr Personen erreichen, als wenn wir jeden einzelnen Ausschuss der Öffentlichkeit zugänglich machen, weil wir dadurch nie so viele Personen erreichen können, wie wenn wir selbst zu den Leuten hinausgehen.

In diesem Sinne: Nicht das Kind mit dem Bade ausschütten! Dort, wo es notwendig ist, soll man der Öffentlichkeit mehr Information geben – und zwar mehr Information, als wir bis jetzt vorgesehen haben –, und dort, wo wir selbst draußen informieren können, sollen wir zu den Leuten hinausgehen und sie vor Ort informieren. Das bringt mehr als das, was hier vorgeschlagen wird. Und die Beratungen in den Ausschüssen sollten wir weiterhin Beratungen sein lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Kassegger gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.58.39

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es geht jetzt um die Frage: Was im Parlament und in den Ausschüssen ist öffentlich und was ist nicht öffentlich? Ich kann mich im Wesentlichen dem, was Kollege Wittmann zu Beginn der Debatte gesagt hat, inhaltlich anschließen. Das entspricht der Rechtslage, die wir jetzt im § 37a Geschäftsordnungsgesetz haben, das im Übrigen erst 2014 umfassend novelliert wurde, und ich unterstelle einmal, dass man sich damals bei der Novellierung entsprechende Gedanken hinsichtlich dieses Themas gemacht hat und differenziert hat.

 


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