Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 181

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Es gibt immer die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung: Was ist der Öffent­lichkeit zugänglich zu machen beziehungsweise wann macht es Sinn, die Öffentlichkeit einzubinden? Das Beurteilungskriterium kann nur lauten: Man spricht – und das ist doch unbestritten; das haben Sie, Herr Abgeordneter Wittmann, auch gesagt – einfach anders beziehungsweise man präsentiert sich anders, wenn die Öffentlichkeit – ist gleich: die Medien – mehr oder weniger dabei ist, als wenn das nicht der Fall ist.

Ich bin auch der Meinung, dass die Konsensbereitschaft beziehungsweise, wenn man es ergebnisorientiert betrachtet, die Wahrscheinlichkeit, dass dann etwas Gescheites dabei herauskommt, in vielen Fällen eine höhere ist. Auch Politiker haben das Recht, unter sich zu sein und bestimmte Dinge unter sich zu besprechen. Das genau ist in § 37a geregelt. Kollege Gerstl hat schon die vielen, vielen Möglichkeiten aufgezählt, bei denen gemäß diesem Paragrafen ohnedies vorgesehen ist, dass die Öffentlichkeit zugelassen wird.

Der Zugang der Freiheitlichen zu diesem Thema ist jener, dass wir sagen, die bestehende Rechtslage ist völlig ausreichend, § 37a ist ausgewogen und gut, es besteht kein Änderungsbedarf. Das ist ein System, das in sich schlüssig und im Geschäftsordnungsgesetz strukturiert geregelt ist.

Nichtsdestotrotz sind wir selbstverständlich gesprächsbereit, wenn es darum geht, gute Ideen hinsichtlich einer Verbesserung der Geschäftsordnung zu besprechen. Eine solche sehen wir auch von Kollegen Wittmann hinsichtlich der ohnehin öffentlichen Sitzungen angesprochen. Wir sollten darüber nachdenken, auch die technischen Möglichkeiten, wie sie im Jahr 2017 zur Verfügung stehen, zu nutzen. Sie haben von Livestreams, Videos und so weiter gesprochen – da sind wir durchaus gesprächs­bereit, auch was die Enquete-Kommission betrifft. Wir haben die Regelung in § 98 Abs. 5, dass grundsätzlich die Öffentlichkeit zugezogen werden kann, es bedarf jedoch eines Beschlusses. Man könnte darüber nachdenken, ob man das nicht um­kehrt und die Öffentlichkeit grundsätzlich zulässt und nur per Beschluss die Öffent­lichkeit begründet ausschließt.

Eine technische Erläuterung: Wir werden diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, dass alles, was parlamentarische Prozesse be­schleunigt, gut ist, und eine Zustimmung trägt zu einer solchen Beschleunigung bei. Das heißt jedoch nicht, und das ist, glaube ich, aus meiner Rede auch hervorge­gangen, dass wir inhaltlich einem solchen Antrag zustimmen werden; das werden wir eher nicht machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.01


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


16.02.06

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Ich habe mir gedacht, wir sind in der Fristsetzungsdebatte, aber wir sind in einer Märchenstunde gelandet. (Heiterkeit bei Grünen und NEOS.) Kollege Wittmann! Von welchen Gesetzespro­zes­sen, Vorlagen, die in einem Ausschuss verhandelt werden, um die gerungen wird und bei denen irgendwelche Änderungen vorgenommen werden, reden Sie eigentlich? (Heiterkeit und Beifall bei Grünen und NEOS.)

Ich bin seit 1999 im Parlament, aber entweder bin ich im falschen Ausschuss oder im falschen Parlament. Mir wäre das noch nicht aufgefallen, dass das irgendetwas mit der Realität zu tun hat. Selbst Kollege Kassegger muss darüber lachen; als ob das ein Bild wäre, das real ist, und so stattfindet.

Natürlich gibt es Verhandlungssituationen im Parlament, diese haben wir in verschie­densten Formen gehabt. Es hat etwa über eineinhalb Jahre U-Ausschussver­handlun-


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