Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 199

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Flieger mit abgelehnten Schutzsuchenden nach Kabul schickte, zeigt wie sehr sie die Lage verkannt hat.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan zu verhängen, da Abschiebungen dorthin aufgrund der ständigen Anschläge und Morde an ZivilistInnen im Land das Menschenrecht auf Leben massiv gefährden.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


16.46.11

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind wohl die zentralen Errungenschaften Europas nach dem Zweiten Weltkrieg und nach den Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist eben das Individualbeschwerderecht, sodass ich als Einzelperson jedenfalls die Möglichkeit habe, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzen­zuges zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen und auf Men­schen­rechtsverletzungen aufmerksam zu machen.

Es ist gerade in einer Zeit wie dieser, in der sich auch Mitgliedstaaten des Europarates wie beispielsweise die Türkei immer mehr zu autoritären Regimes entwickeln bezie­hungsweise dort schon angekommen sind, wichtiger denn je, dass auch Menschen aus der Türkei die Möglichkeit haben, gegen Menschenrechtsverletzungen des türkischen Staates vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Natürlich ist der EGMR mit einer unglaublichen Flut an Individualbeschwerden konfron­tiert, und da gibt es entsprechende Reformprozesse, die man jedenfalls unterstützen sollte. Klar ist aber auch, dass das am Schluss nicht zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen sollte.

So wichtig es ist, dass sich alle hier für das Individualbeschwerderecht aussprechen, so absurd ist es umgekehrt, wie im Menschenrechtsausschuss mit einem anderen Antrag umgegangen worden ist, der von uns NEOS gekommen ist. In diesem Antrag geht es darum, das Individualbeschwerderecht im Zusammenhang mit der Kinder­rechtskonvention endlich auch in Österreich umzusetzen. Wir haben das Plädoyer des Ministers gehört, wie wichtig die Individualbeschwerde beim EGMR ist; alle Parteien werden dem jetzt zustimmen. Dass das im Zusammenhang mit Kinderrechten offensichtlich doch nicht so wichtig ist und wir Kindern nicht das Recht geben wollen, Individualbeschwerde einzubringen, wenn sie in ihren Kinderrechten verletzt sind, ist einigermaßen absurd.

Gerade heute, wenn die britische Premierministerin Theresa May sagt, sie wolle quasi einzelne Menschenrechte begrenzen oder überhaupt aus der Europäischen Men­schenrechtskonvention aussteigen, oder Ungarn ankündigt, einige Urteile des EGMR in Zukunft nicht mehr umzusetzen, wenn es nicht passt, ist es wichtig, dass Österreich vorangeht und klar sagt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte immer


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