Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 198

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde betreffend Abschiebestopp nach Afghanistan

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschen­rechte über den Antrag 2166/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Euro­päischen Gerichtshofes für Menschenrechte (1650 d.B.)

Begründung

Seit zwei Jahren verschlechtert sich die Sicherheitslage in Afghanistan zusehends. In weiten Teilen Afghanistans bekämpfen sich Regierungstruppen und die Taliban und nun auch die Terrormiliz Daesh, deren Verbrechen im gegenständlichen Bericht be­han­delt werden.

Afghanische BürgerInnen haben allein 2017 schon viel Grausames erlebt: Terroristen, die sieben Stunden in einem Krankenhaus um sich schossen und Handgranaten in Patientenbetten warfen - mindestens 49 Tote; ein Angriff auf einen Nato-Konvoi inmit­ten des dichtesten Verkehrs - mindestens acht Tote; ein Selbstmordattentäter vor einem Gericht - mindestens 22 Tote. Nun eine Lastwagenbombe, die Mittwochmorgen mitten in Kabuls Regierungsviertel explodierte – 150 Tote, mehr als 300 Menschen sind verletzt. Die Opfer sind ZivilistInnen, afghanische Sicherheitsbedienstete und auch MitarbeiterInnen der nahegelegenen Büros.

Der Jahresbericht von Amnesty International verdeutlicht, dass Afghanistan immer mehr einem Failed State gleicht: „Der sich ausweitende Konflikt gipfelt in weit­reichenden Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch. Tausende Zivilisten wurden ermordet, verletzt oder aufgrund von Gewalt vertrieben, während anhaltende Unsicher­heit und Gefahr den Zugang der Bevölkerung zu Bildung, Gesundheitswesen und anderen Dienstleistungen immer weiter einschränken.“ [Übersetzung der Autorinnen].

Dennoch behauptet die österreichische Regierung, es sei zumutbar, Menschen nach Afghanistan abzuschieben, dies u.a. mit dem Argument Kabul sei "sicher". Das Attentat beweist das genaue Gegenteil. Bei diesem Attentat starben afghanische ZivilistInnen mitten in Kabul.

Wer die Reisewarnung des BMEIA liest, dem wird klar: Afghanistan ist kein sicheres Land. Und zwar für niemanden – für TouristInnen nicht, aber auch nicht für Menschen, die, abgeschoben ohne Perspektiven, dort nun eine Existenz fristen müssen. Gerade diese Menschen halten sich an den, laut Reisewarnung besonders gefährlichen Orten, wie Märkten und öffentlichen Plätzen auf – und sind somit Ziele von Anschlägen.

Jeder hat das Recht, nicht in ein Land abgeschoben zu werden, indem ihm Folter, menschenunwürdige Behandlung oder der Tod droht. Dieses Recht ist universell und gilt für alle Menschen. Es ist auch in der Europäischen Grundrechtscharta (Art 2 und 4) fest verankert.

Daher sind die Rück-/Abschiebungen nach Afghanistan sofort auszusetzen. Dass die österreichische Regierung noch am Tag des Bombenattentats, am 31.5.2017, einen


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