Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 200

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seine Gültigkeit haben wird und seine Urteile zu respektieren und auch umzusetzen sind, und zwar nicht nur dann, wenn es politisch passt.

Zum Schluss noch ganz kurz zum Antrag der Grünen: Ich sehe auch, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan von Tag zu Tag verschlechtert, und ich denke auch, dass das einigermaßen schwierig ist und wir eine neue Bewertung der Sicherheitslage durchführen müssen. Ich brauche den Zwischenruf des Kollegen Eßl oder auch das, was Kollege Hagen vorhin ausgeführt hat, eigentlich nicht zu bewerten, denn jemand, der sagt, wir müssten Afghanistan jetzt evakuieren, disqualifiziert sich meiner Meinung nach selbst.

Womit ich nicht d’accord gehe, das ist die Forderung nach einem kollektiven Abschie­bestopp. Ich denke, dass wir weiterhin mit den Einzelfallprüfungen das Auslangen finden. Wir sind einer Meinung mit den Grünen, dass es ganz klar eine neue Überprü­fung der Sicherheitslage geben muss. Ich fand insbesondere die Abschiebungen am Tag des Attentats in Kabul einigermaßen schwierig und sehr gefährlich. Nichtdestotrotz glaube ich, dass wir mit einer Einzelfallprüfung, so, wie sie momentan auch durch­geführt wird, weiterhin das Auslangen finden. Ich glaube aber auch, dass es eine generelle Neubewertung der Sicherheitslage braucht, weil sie sich von Tag zu Tag verschlechtert. (Beifall bei den NEOS.)

16.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


16.49.35

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer in Europa lebt, in Europa geboren wurde, ist durch die Bürgerrechte ziemlich gut geschützt. Ein spezieller Schutz ist natürlich die Europäische Menschen­rechtskonvention. Wenn ein Bürger Europas in seinem Heimatland, zum Beispiel in Österreich, mit einer Beschwerde alle Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft hat, dann gibt es, auch wenn im Inland etwas abschlägig beantwortet wurde, immer noch Hoff­nung, denn er kann zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, wo die Fälle der Konvention entsprechend angeschaut werden und ein Urteil gefällt wird.

Europäischen Bürgern geht es, wenn sie das machen, konkret zum Beispiel um das Sorgerecht der Eltern. Es geht ihnen um zu lange Verfahrensdauern und um den Schutz des Eigentums. Es geht beispielsweise um die Achtung des Privatlebens, aber auch um Meinungsfreiheit und mitunter auch um das Folterverbot.

Das individuelle Beschwerderecht ist in Europa ja seit 1994 sehr stark ausgebaut wor­den, und es garantiert Europäern einfach eine zusätzliche Möglichkeit, zu ihrem Recht in Bezug auf Menschenrechte zu kommen. Das heißt, dieses Recht soll in vollem Umfang erhalten bleiben, und es soll zu keinen Zugangseinschränkungen kommen.

2016 gab es immerhin knapp 56 000 zugelassene Beschwerden. In den ersten 50 Jah­ren des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind immerhin 299 Fälle aus Österreich positiv beschieden worden, das heißt, die Republik Österreich hat reagieren und entsprechend den Urteilen des Gerichtshofes Individuen recht geben, die Haltung der Republik korrigieren müssen.

Noch eine interessante Zahl zu 2016: Die Mitgliedstaaten, die Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention, die am öftesten verurteilt wurden, waren – das ist wenig überraschend – die Türkei und die Ukraine. Diese beiden Staaten führen die Liste der am häufigsten Verurteilten an.

Das individuelle Beschwerderecht, das eine wichtige Säule der Bürgerrechte und Menschenrechte in Europa ist, hat in vollem Umfang weiter zu bestehen. Dazu beken-


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