Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 203

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Es ist natürlich schon einiges geschehen: In Richtung Untertitelung hat es sich ver­bessert, und das ist vor allem einer Person zu verdanken, Sissy Mayerhoffer, die da Impulse gesetzt hat. Aber man muss ja weiterkommen, und es beginnt damit, dass ein Selbstvertreter beim ORF auch wirklich selbst behindert sein muss. Der derzeitige Behindertenvertreter im ORF-Publikumsrat ist es nicht, er wurde vom Bundes­kanz­leramt bestellt. Deshalb unterstützen wir auch den Antrag und den Initiativantrag von Helene Jarmer, dass der nächste Selbstvertreter beim ORF auch wirklich selbst behindert sein soll. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Ein weiterer Punkt ist, dass auch JournalistInnen mit Behinderung beim ORF arbeiten sollten. Der ORF erfüllt momentan nicht die Einstellungspflicht, das beginnt beim Aufnahmeverfahren, beim Assessment, das auch barrierefrei sein sollte.

Der dritte Punkt ist Licht ins Dunkel. Da hat sich auch einiges getan, aber allein der Titel verrät schon einiges über den Stil: Die im Lichte, die geben, und die im Dunklen, das sind die Menschen mit Behinderungen. Da muss sich eine Trendwende, ein Paradigmenwechsel vollziehen. Ein Vorbild ist die Aktion Mensch in Deutschland. Dort arbeiten wirklich auch behinderte Menschen in der Redaktion mit und gestalten ihre Interessen mit, die dann auch in den Medien Ausdruck finden. Das ist eine Frage der Menschenwürde, wie sie auch in der Verfassung verankert werden muss. Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steger. – Bitte.

 


17.03.55

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute haben wir wieder einmal eine Glanzleistung von einem Antrag auf der Tagesordnung, und damit ist ausdrücklich nicht der Inhalt gemeint, denn inhaltlich ist er vollkommen richtig und auch sinnvoll.

In diesem gemeinsamen Antrag von SPÖ und ÖVP geht es nämlich um die Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien. Darin sind sinnvolle Maßnahmen zu finden, wie zum Beispiel, dass das Leben von Menschen mit Behinderung in all seinen Aspekten in den Medien sachlich und ausgewogen dargestellt werden soll, dass die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Sendungen des ORF erhöht werden soll oder dass überhaupt die Eigenproduktionen von vornherein barrierefrei sein sollen. Ein weiteres Ziel ist zum Beispiel die Förderung von Filmen über und von Menschen mit Behinderung und vieles mehr.

Inhaltlich, wie gesagt, sind das alles begrüßenswerte Dinge, die natürlich unsere Unter­stützung bekommen werden, denn für die FPÖ war, ist und wird es auch immer von großer Bedeutung sein, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können und voll und ganz auch Teil unserer Gesellschaft sein können. Dazu gehört natürlich auch die Darstellung in den Medien, ganz besonders – und mein Vorredner hat es erwähnt – im Hinblick auf einen vom Steuerzahler finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender wie den ORF. Das gehört natürlich, selbstverständlich zu seiner Aufgabe.

Kommen wir zurück zum Antrag: Warum ist dieser Antrag eine Glanzleistung? Ganz einfach, weil SPÖ und ÖVP nichts anderes tun, als sich wieder einmal selbst einen Arbeitsauftrag zu geben. Das sind alles keine neuen Forderungen oder Maßnahmen – nein, die gibt es alle schon sehr lange. (Beifall bei der FPÖ.)

SPÖ und ÖVP fordern in diesem Antrag konkret die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung. Das ist die Strategie der österreichischen Bundesregierung


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