Beispielsweise beim ORF, der einen staatlichen Auftrag hat: Die Personen haben dort beispielsweise den Auftrag, in die politischen Diskussionen im Fernsehen auch Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, mitzunehmen. Oftmals werden diese Menschen nur im Fernsehen gesehen, wenn sie ganz schwer diskriminiert wurden oder ein großes, ganz arges Schicksal erlebt haben, einen schweren Unfall hatten, dann haben Sie die Möglichkeit, wie ein Licht im Dunklen irgendwie zu glänzen. Aber die Zeiten, diesen Menschen nur bei Licht ins Dunkel eine Bühne zu geben, sind vorbei.
Ich erwarte mir vom ORF ganz klar – und das ist jetzt auch für Sie für den Wahlkampf von Vorteil –, dass es da Menschen mit Behinderungen gibt, die nicht erst nach einem Unfall vor die Kamera kommen und dann befragt werden, wie es ihnen geht. Das ist nicht mehr das, worum es geht. Es geht darum, Menschen mit Behinderungen zu zeigen, zu zeigen, wie sie ihr Leben führen, und nicht erst dann, wenn sie etwas ganz Schwieriges, Schwerwiegendes erlebt haben. Das ist wichtig! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)
Das ist das, was wichtig und notwendig ist, und ich habe Sie, Herr Minister, auch bezüglich des ORF-Publikumsrates gefragt – Sie können sich erinnern. Ich meine, das ist auch immer so eine witzige Angelegenheit: Es gibt Menschen, die vertreten ihre Zielgruppen, es gibt Jugendliche, die vertreten Jugendliche, Frauen vertreten Frauen, und für Menschen mit Behinderungen ist es halt wieder einmal jemand, der für Menschen mit Behinderungen spricht. Ich habe gehört, diese Person soll jetzt zurücktreten, es kommt quasi eine andere Person. Ich hoffe, dass das auch eine Person ist, die selbst mit einer Behinderung lebt.
Aus diesem Grund möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertretung der Menschen mit Behinderung im ORF-Publikumsrat
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der in § 28 Abs. 4 des ORF-Gesetzes im Publikumsrat die verpflichtende Bestellung eines selbst behinderten Vertreters/einer selbst behinderten Vertreterin für den Bereich Menschen mit Behinderung vorsieht.
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Ich erwarte mir heute von Ihnen allen hier Ihre Zustimmung. Wenn Sie zustimmen, ist das auch ein Schritt in die richtige Richtung, nicht nur für die Wahl, sondern für diese Menschen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)
17.11
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Mag. Jarmer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
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