Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 206

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betreffend Vertretung der Menschen mit Behinderung im ORF-Publikumsrat

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschen­rechte über den Antrag 2167/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien

Begründung

Im ORF-Publikumsrat ist kein selbst behinderter Experte/keine selbst behinderte Expertin für den Bereich Menschen mit Behinderung vertreten. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die den Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht.

In § 28 Abs. 4 ORF-Gesetz ist geregelt:

„Der Bundeskanzler hat für die weiteren Mitglieder Vorschläge von Einrichtungen bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind, einzuholen: die Hochschulen, die Bildung, die Kunst, der Sport, die Jugend, die Schü­ler, die älteren Menschen, die behinderten Menschen, die Eltern bzw. Familien, die Volksgruppen, die Touristik, die Kraftfahrer, die Konsumenten und der Umweltschutz.“

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und die Selbst­bestimmt Leben Initiative Österreich (SLIÖ) haben vor der letzten Bestellung des ORF-Publikumsrates fünf qualifizierte behinderte KandidatInnen für die Vertretung behin­derter Menschen nominiert. Trotzdem kam es dann zur Bestellung eines nichtbehin­derten Vertreters. Menschen mit Behinderung sind jedoch selbst die ExpertInnen für alle sie betreffenden Angelegenheiten und nicht VertreterInnen von medizinischen Berufen oder Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Damit in Zukunft sichergestellt ist, dass die Interessen von Menschen mit Behin­derungen im ORF-Publikumsrat durch eine selbst behinderte Person vertreten werden, und damit die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird, ist das ORF-Gesetz zu präzisieren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der in § 28 Abs.4 des ORF-Gesetzes im Publikumsrat die verpflichtende Bestellung eines selbst behinderten Vertreters/einer selbst behinderten Vertreterin für den Bereich Menschen mit Behinderung vorsieht.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


17.12.00

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien bietet natürlich auch die Gelegenheit, ein konkretes Beispiel herauszugreifen, nämlich Licht ins Dunkel: Auch wenn die klischeehafte Mitleidsdarstellung besser geworden ist, so


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