Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 207

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muss man doch über den Titel sagen, dass er suggeriert, die Menschen mit Behin­derung wären im Dunkeln und bräuchten das Licht der nicht behinderten Menschen. Das ist eine ungünstige Schieflage. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Eine UN-Prüfungskommission hat 2013 auch die in Österreich gezeigten Bilder von Menschen mit Behinderung ausdrücklich kritisiert und gesagt, das seien Bilder, die eigentlich schon in den Sechzigerjahren aus den Medien verschwinden und überwun­den werden hätten müssen. Man wird als Mensch mit Behinderung so dargestellt, als ob man ein Spendenempfänger wäre und nicht gleichberechtigt auf einer Ebene mit allen anderen stehe. Wenn die Message so auf dieser Mitleidsschiene daherkommt, dann schaut es so aus, als ob das Menschen sind, die unser Mitleid unbedingt benötigen; so fühlen sich diese Menschen aber nicht.

Es zeigt sich natürlich auch das Dilemma einer Spendenorganisation. Es lässt sich nämlich mehr Geld lukrieren, wenn man Mitleid erweckt, als wenn man glückliche, selbstsichere und gut integrierte Menschen mit Behinderung zeigt. Es gibt aber auch positive Beispiele, und da kann man sich am Zweiten Deutschen Fernsehen ein Beispiel nehmen. Früher hat dort eine Initiative „Aktion Sorgenkind“ geheißen, jetzt ist das kein Sorgenkind mehr, jetzt heißt sie „Aktion Mensch“. So müsste man heran­gehen: von Hilfe hin zur Partnerschaft und von Rücksicht hin zu Respekt. Dann könnte man viel erreichen. – Danke schön. (Beifall der Abgeordneten Gamon und Königsberger-Ludwig.)

17.13


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


17.14.10

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Am 24. Juli 2012 hat der Ministerrat den Nationalen Aktionsplan Behinderung beschlossen, die Strategie der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts­konven­tion. Viele Maßnahmen aus diesem Nationalen Aktionsplan sind bereits umgesetzt.

Es gibt darin auch ein eigenes Kapitel betreffend die Darstellung der Menschen mit Behinderungen in den Medien. Eine Arbeitsgruppe hat in ihrem Bericht festgehalten, dass vor allem Medienschaffende sich dessen bewusst sein müssen, dass die von ihnen verwendeten Floskeln, Klischees, aber auch negativen Bilder Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Behinderungen haben. Eigentlich sollte es ja jedem bewusst sein, vor allem Journalisten, dass Berichte in den Medien Auswirkungen auf unser Bewusstsein, auf unsere Wahrnehmung haben.

Es geht vor allem um eine sachliche, eine ausgewogene, eine ganzheitliche Darstel­lung. Es sollen nicht nur einzelne Aspekte herausgehoben werden, denn Barrieren in den Köpfen, die durch die Bilder entstehen, sollen abgebaut werden. Ein wesentlicher Aspekt dabei wird sicherlich auch die Weiterbildung und Sensibilisierung der Jour­nalistinnen und Journalisten in diese Richtung sein.

Es geht aber nicht nur um die Berichterstattung, sondern vor allem auch darum, Nachrichten verfolgen zu können: durch Untertitel, Übersetzungen in Gebärdensprache oder das Verwenden von Leichter Sprache, die es für viele Menschen einfacher macht, Informationen zu bekommen, Informationen zu verstehen.

Viele Maßnahmen aus dieser Strategie wurden bereits umgesetzt. Mit diesem Ent­schließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, weiterhin darauf hinzuwirken, dass diese Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan umgesetzt wer­den, dass vor allem auch die Empfehlungen hinsichtlich der Darstellung von behinder-


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