Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 226

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.

 


18.03.17

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liest man den Rechnungshofbericht, dann kommt man eigentlich aus dem Kopfschütteln nicht heraus. Eine Feststellung jagt die andere: Inkompetenz, Schlamperei, Gesetzesübertretung und offenbar gesteuerte Geldflüsse. Ernst Strasser war der Initiator und Wegbereiter einer Entwicklung, durch die Millionen an Steuergeld in den Sand gesetzt wurden. Das behandelte Thema Blaulichtfunk beziehungsweise Digitalfunk geht in die Jahre ab 2003 zurück. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Wir erinnern uns mit Schaudern an die von der ÖVP gemeinsam mit der FPÖ verübtenpolitischen und finanziellen Abenteuer. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Die Vergaben wurden nicht so durchgeführt, wie es eigentlich sein sollte, und es ist ein Lehrbeispiel dafür, wie es eigentlich nicht durchgeführt werden darf.

Beispielhaft einige wörtliche Zitate aus dem Rechnungshofbericht: Das Bundesminis­terium „hatte keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über sein Beschaf­fungs­volumen.“

„In mehr als der Hälfte der vom RH“ – Rechnungshof – „[...] überprüften Beschaffungs­fälle zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben, insbe­sondere fehlende Vergleichsangebote und Preisangemessenheitsprüfungen sowie unzureichende Dokumentation.“ Es gab auch unzulässige Direktvergaben.

„Ein als Berater für das BMI tätiger ehemaliger Kabinettchef führte“ – ich zitiere noch immer – „im engen zeitlichen Zusammenhang mit wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren informelle Gespräche mit zwei Bietern. Auftrag, Inhalt und Ergeb­nisse der Gespräche waren im BMI nicht dokumentiert.“

„Der RH stellte zwölf Fälle mit höheren Auftragswerten beispielhaft dar, bei denen er folgende Mängel feststellte: fehlende Vergleichsangebote, unzulässige Direktvergabe, Wahl des falschen Vergabeverfahrens, fehlender oder nicht nachvollziehbarer Auf­trags­wert, Leistungsbeginn vor schriftlichem Vertrag, unzweckmäßige Vertragsge­stal­tung und mangelhafte Leistungsdokumentation und -verrechnung.“

Üblicherweise ist man sehr kleinlaut, wenn einem solche Verfehlungen nachgewiesen werden – nicht so das BMI. Dieses behauptet, dass das Vergabeverfahren insgesamt korrekt durchgeführt worden sei und dass man künftig ein stärkeres Augenmerk auf eine ausführliche Aktendokumentation lege.

Meine Damen und Herren! Diese Reaktionen bestätigen aus meiner Sicht die be­wusste Vorgehensweise in der Causa Blaulichtfunk beziehungsweise Digitalfunk. Jeder angehende WU-Student weiß, dass bei Vergaben der peniblen Dokumentation ein hoher Stellenwert zugemessen werden muss – die Expertinnen und Experten des BMI eher nicht. Was nützt es den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, wenn im Nach­hinein die Empfehlungen des Rechnungshofes teilweise umgesetzt wurden? Der Schaden ist ja bereits angerichtet.

Zum Abschluss darf ich noch anmerken, dass bis zum Juni 2017 der österreichweite Digitalfunk noch immer nicht funktioniert. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.07


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Gahr ist als Nächster zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite