Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 238

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Der Rechnungshof hat auch kritisch festgehalten, dass es im gesamten Ressort keine Sollprozesse gegeben hat und damit auch eine einheitliche Abwicklung der Förder­vergaben nicht möglich gewesen ist. Erst 2015 erstellte das BMI eine Förderstrategie.

Meine Damen und Herren! Dieser Bericht erhält auch Mängellisten im Zusammenhang mit der Förderung von einzelnen Projekten, darunter etwa auch Anmerkungen, in denen es um die Förderung des Bereichs der Lauder Business School gegangen ist. Es geht dabei um den Aus- und Umbau eines Kompetenzzentrums für Integration. Da gab es eine Fördersumme von 1,5 Millionen €. Der Rechnungshof hat dazu festge­halten, dass die Zusage der Förderung bereits erfolgt ist, bevor ein schriftliches Förder­ansuchen vorlag, dass der Finanzierungsplan nicht den tatsächlichen Istkosten ent­sprochen hat, dass es keine Ziele und Zielerreichungskriterien und keine Evaluierung dieses Projektes gegeben hat.

Bundesminister Sobotka hat im Ausschuss versichert, dass man von den 29 Empfeh­lungen des Rechnungshofes bereits 23 Empfehlungen umgesetzt hat, sechs befinden sich in Umsetzung. Kritisch hat er aber festgehalten, dass er mit einer zentralen Fördervergabe keine positive Erfahrung hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.52


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


18.52.08

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf den Rechnungs­hofbericht betreffend die Förderungen des Innenministeriums.

Das Innenministerium gehört zu den Ministerien mit den relativ kleinsten Förder­sum­men. Die 77,8 Millionen € von 2011 bis 2014 entsprechen im Schnitt circa einem Prozent des Budgetvolumens des Ministeriums beziehungsweise liegen sogar darun­ter, und ich würde sagen, diese Untergeordnetheit hatte zur Folge, dass einige Be­reiche auch wirklich suboptimal aufgestellt waren, um das einmal so auszudrücken.

Es gab beispielsweise keine ausreichende organisatorische Trennung von Vergabe und Kontrolle der Fördermittel. Eine klare Förderstrategie war weder erkennbar, noch wurde sie in ausreichenden Abständen evaluiert. Die Förderungen wurden von 14 ver­schiedenen Stellen bearbeitet, die auch ein sehr unterschiedlich großes Arbeitsauf­kom­men hatten – wodurch einerseits sehr unterschiedliches Know-how, was die För­der­abwicklung betrifft, vorhanden war, andererseits auch eine einheitliche Abwicklung der Fördervergaben nicht sichergestellt wurde.

Der Rechnungshof kritisierte ebenso, dass die vor der Vergabe von Förderungen verpflichtend durchzuführende Abfrage im Transparenzportal weitgehend unterblieb. Das hat dann dazu geführt, dass man sich, um Mehrfachvergaben auszuschließen, ausschließlich auf die Angaben der Förderwerber verlassen musste und verlassen hat.

Das BMI hat die Anregungen des Rechnungshofes aufgenommen und, wie Kollege Hell schon erwähnt hat, zum größten Teil bereits umgesetzt. So gibt es jetzt eine strikte Trennung von Vergabe und Kontrolle. Es gibt eine verstärkte interne Koordination und eine risikobasierte nachprüfende Kontrolle. Die allgemeine Rahmenrichtlinie 2014, als Basis für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, wurde in der Zwischen­zeit ebenfalls umgesetzt. Geplant sind noch die Evaluierung der Förderstrategie 2015, der Aufbau eines kennzahlenbasierten Controllings sowie die Überarbeitung der Förderstrategie mit Definition von mittelfristigen Zielen und Indikatoren.

 


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